Nachtrag zur globalen Datenschutzerklärung bezüglich Onboarding und Recruiting in der Schweiz

Der folgende Zusatz spezifiziert die globale Datenschutzerklärung für Rekrutierung und Onboarding in der Schweiz. Die globale Datenschutzerklärung ist hier zu finden.

Wenn Sie sich auf eine Stelle bei einer Bayer-Gruppe in der Schweiz bewerben oder Ihre Personendaten anderweitig in der Schweiz bearbeitet werden, gelten das Bundesgesetz zum Datenschutz ("DSG") und die Verordnung über den Datenschutz ("DSV") zusätzlich zu und für die Schweiz und haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser Datenschutzerklärung, soweit sich diese auf die Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO") beziehen. Verweise auf die DSGVO sind gegebenenfalls als Verweise auf die entsprechenden Bestimmungen des DSG zu verstehen.

Verantwortlicher:

Für Positionen in der Schweiz ist der Verantwortliche im Sinne des DSG entweder

Bayer Consumer Care AG
Peter Merian-Strasse 84
CH-4052 Basel

oder

Bayer CropScience Schweiz AG
Peter Merian-Strasse 84
CH-4052 Basel

oder

Bayer (Schweiz) AG
Grubenstrasse 8
CH-8054 Zürich

Soweit die Bayer AG als Verantwortliche fungiert, ist unsere Vertretung in der Schweiz gemäß Art. 14 DSG die Bayer Consumer Care AG, Peter Merian-Strasse 84, CH-4052 Basel.

Der örtliche Datenschutzbeauftragte kann wie folgt kontaktiert werden

Datenschutzbeauftragter Bayer Schweiz
c/o Bayer Consumer Care AG
Peter Merian-Strasse 84
CH-4052 Basel 

oder

per E-Mail an privacy_ch@bayer.com

Rechtliche Grundlagen

Im Gegensatz zur DSGVO verlangt das DSG nicht für jede Bearbeitungstätigkeit eine Rechtsgrundlage. Die in Abschnitt 5 aufgeführten Rechtsgrundlagen gelten analog für betroffene Personen in der Schweiz. Wo ein Rechtfertigungsgrund nach Art. 31 DSG erforderlich ist, stützen wir uns auf Ihre Einwilligung, ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder auf das Gesetz, insbesondere auf die Bearbeitung von Personendaten im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrags. Gemäss Art. 328b des Schweizer Obligationenrechts (OR) bearbeiten wir nur Daten, soweit sie Ihre Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrags erforderlich sind.

Besonders schützenswerte Personendaten

Nach Art. 5 lit. c DSG umfassen besonders schützenswerte Personendaten auch Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen sowie Daten über Massnahmen der sozialen Hilfe. Abschnitt 1.6 gilt sinngemäss, wenn solche Daten im Rahmen des Rekrutierungs- und Onboarding-Prozesses bearbeitet werden. 

Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland

Wenn Personendaten ins Ausland bekanntgegeben werden, werden diese hauptsächlich im Land des Datenverantwortlichen und in anderen europäischen Ländern bearbeitet, in denen die Bayer-Gruppe eine Niederlassung unterhält. In Ausnahmefällen können Ihre Personendaten auch in Ländern ausserhalb der Europäischen Union, insbesondere in den Vereinigten Staaten, bearbeitet werden.

Wenn der Bundesrat festgestellt hat, dass ein Staat kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet (Anhang 1 DSV), schützen wir die Offenlegung durch die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission, die an das Schweizer Recht angepasst und vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten ("EDÖB") anerkannt sind, oder berufen uns auf eine Ausnahme gemäss Art. 17 DSG.

Informationen über Ihre Rechte

Nach dem DSG haben Sie insbesondere das Auskunftsrecht (Art. 25 DSG), das Recht auf Datenherausgabe oder -übertragung (Art. 28 DSG), das Recht auf Berichtigung und Löschung sowie das Recht die Bearbeitung zu verbieten (Art. 30 und 32 DSG). Sie können Ihre Rechte vor den Zivilgerichten durchsetzen. Sie können auch eine vermutete Verletzung von Datenschutzvorschriften dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), Feldeggweg 1, CH-3005 Bern, www.edoeb.admin.ch, melden.Der folgende Zusatz spezifiziert die globale Datenschutzerklärung für Rekrutierung und Onboarding in der Schweiz. Die globale Datenschutzerklärung ist hier zu finden.

Wenn Sie sich auf eine Stelle bei einer Bayer-Gruppe in der Schweiz bewerben oder Ihre Personendaten anderweitig in der Schweiz bearbeitet werden, gelten das Bundesgesetz zum Datenschutz ("DSG") und die Verordnung über den Datenschutz ("DSV") zusätzlich zu und für die Schweiz und haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser Datenschutzerklärung, soweit sich diese auf die Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO") beziehen. Verweise auf die DSGVO sind gegebenenfalls als Verweise auf die entsprechenden Bestimmungen des DSG zu verstehen.

Verantwortlicher:

Für Positionen in der Schweiz ist der Verantwortliche im Sinne des DSG entweder

Bayer Consumer Care AG
Peter Merian-Strasse 84
CH-4052 Basel

oder

Bayer CropScience Schweiz AG,
Peter Merian-Strasse 84
CH-4052 Basel

oder

Bayer (Schweiz) AG
Grubenstrasse 8
CH-8054 Zürich

Soweit die Bayer AG als Verantwortliche fungiert, ist unsere Vertretung in der Schweiz gemäß Art. 14 DSG die Bayer Consumer Care AG, Peter Merian-Strasse 84, CH-4052 Basel.

Der örtliche Datenschutzbeauftragte kann wie folgt kontaktiert werden

Datenschutzbeauftragter Bayer Schweiz
c/o Bayer Consumer Care AG
Peter Merian-Strasse 84
CH-4052 Basel 

oder

per E-Mail an privacy_ch@bayer.com

Rechtliche Grundlagen

Im Gegensatz zur DSGVO verlangt das DSG nicht für jede Bearbeitungstätigkeit eine Rechtsgrundlage. Die in Abschnitt 5 aufgeführten Rechtsgrundlagen gelten analog für betroffene Personen in der Schweiz. Wo ein Rechtfertigungsgrund nach Art. 31 DSG erforderlich ist, stützen wir uns auf Ihre Einwilligung, ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder auf das Gesetz, insbesondere auf die Bearbeitung von Personendaten im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrags. Gemäss Art. 328b des Schweizer Obligationenrechts (OR) bearbeiten wir nur Daten, soweit sie Ihre Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrags erforderlich sind.

Besonders schützenswerte Personendaten

Nach Art. 5 lit. c DSG umfassen besonders schützenswerte Personendaten auch Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen sowie Daten über Massnahmen der sozialen Hilfe. Abschnitt 1.6 gilt sinngemäss, wenn solche Daten im Rahmen des Rekrutierungs- und Onboarding-Prozesses bearbeitet werden. 

Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland

Wenn Personendaten ins Ausland bekanntgegeben werden, werden diese hauptsächlich im Land des Datenverantwortlichen und in anderen europäischen Ländern bearbeitet, in denen die Bayer-Gruppe eine Niederlassung unterhält. In Ausnahmefällen können Ihre Personendaten auch in Ländern ausserhalb der Europäischen Union, insbesondere in den Vereinigten Staaten, bearbeitet werden.

Wenn der Bundesrat festgestellt hat, dass ein Staat kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet (Anhang 1 DSV), schützen wir die Offenlegung durch die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission, die an das Schweizer Recht angepasst und vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten ("EDÖB") anerkannt sind, oder berufen uns auf eine Ausnahme gemäss Art. 17 DSG.

Informationen über Ihre Rechte

Nach dem DSG haben Sie insbesondere das Auskunftsrecht (Art. 25 DSG), das Recht auf Datenherausgabe oder -übertragung (Art. 28 DSG), das Recht auf Berichtigung und Löschung sowie das Recht die Bearbeitung zu verbieten (Art. 30 und 32 DSG). Sie können Ihre Rechte vor den Zivilgerichten durchsetzen. Sie können auch eine vermutete Verletzung von Datenschutzvorschriften dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), Feldeggweg 1, CH-3005 Bern, www.edoeb.admin.ch, melden.