Archiv der Stimmrechtsmitteilungen
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Aktionäre verpflichtet, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen, wenn sich die Höhe ihres Stimmrechtsanteils bezogen auf bestimmte Schwellen (3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte) verändert.
Nachfolgend sind die uns zwischen Januar 2005 - Dezember 2009 zugegangenen Stimmrechtsmitteilungen aufgeführt.
Jede Aktie hat ein Stimmrecht.