Stellungnahme zur Klageabweisung in Monsanto v. Magnetek, et al.
Monsanto veröffentlichte folgende Stellungnahme zur Entscheidung des Gerichts, den Anträgen der Beklagten auf Klageabweisung im Fall Monsanto v. Magnetek, et al. zu entsprechen, das vom U.S. District Court for the Eastern District of Missouri anhängig ist – ein Verfahren, das von der Monsanto Company angestrengt wurde, um ihre Entschädigungsansprüche gegenüber ihren ehemaligen Kunden im Bereich polychlorierter Biphenyle (PCBs) durchzusetzen:
Monsanto beabsichtigt nach wie vor, seine Schadensersatzansprüche weiter zu verfolgen. Mehrere der Beklagten wurden nachweislich bereits als potenziell verantwortliche Parteien (PRPs) im Zusammenhang mit PCB-Sanierungen in Gerichtsbezirken identifiziert, in denen PCB-Rechtsstreitigkeiten gegen Monsanto angestrengt wurden, oder gelten als bekannte Verursacher von PCB-Schäden. Beispiele:
- Die Rechtsnachfolger von Westinghouse wurden als potenziell verantwortliche Parteien (PRPs) für den Superfund-Standort in Sharon, Pennsylvania, benannt, an dem Westinghouse bis 1985 eine Transformatorenproduktionsstätte betrieb;
- Sowohl General Electric als auch Westinghouse betrieben Anlagenwartungszentren in der Nähe des Willamette River in Portland, Oregon – der Hafen von Portland ist ein Superfund-Standort, und GE wurde als potenziell verantwortliche Partei (PRP) identifiziert; im Jahr 2018 unterzeichnete der Rechtsnachfolger von Westinghouse eine Verwaltungsvereinbarung mit der EPA zur Sanierung eines Abschnitts des Flusses;
- In der Klage des Bundesstaates Washington gegen Monsanto wurde festgestellt, dass GE bis 1980 in der Nähe des Spokane River in Spokane, Washington, eine Werkstatt für Geräte gewartet hatte und dass GE PCBs in Trockenbrunnen bzw. -sümpfen entsorgt hatte, von denen einige nicht ausgekleidet und für die Versickerung in den Boden ausgelegt waren;
- Magnetek wird in der Klage des Bundesstaates New Jersey gegen Monsanto wegen PCB-Schäden als Vorgängerunternehmen genannt, da es in den 1970er Jahren in einem Werk in Totowa, New Jersey, PCBs gekauft und verwendet hat; in nahegelegenen Gewässern wurden PCB-Schäden festgestellt, die mit dem Betrieb des Werks in Zusammenhang stehen.
Monsanto wird seine Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Käufer weiter verfolgen, da der Wortlaut der relevanten Verträge klar und weit gefasst ist – er verpflichtet die Beklagten, Monsanto gegen ‚jegliche und alle Haftungsansprüche‘ zu verteidigen und schadlos zu halten‘, ‚die sich aus oder im Zusammenhang mit‘ PCBs nach Ablauf der Sonderverpflichtung ergeben, ‚sei es allein oder in Kombination mit anderen Substanzen‘.