Hauptversammlung 2023

Stellungnahmen von Aktionären

Recht zur Einreichung von Stellungnahmen

Aktionäre können vor der Hauptversammlung gemäß § 130a Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 AktG Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einreichen. Es werden nur Stellungnahmen von Aktionären veröffentlicht, die sich bis Freitag, 21. April 2023, 24:00 Uhr, ordnungsgemäß angemeldet haben.

 

Stellungnahmen sind der Gesellschaft in Textform bis Samstag, 22. April 2023, 24:00 Uhr, im Wege der elektronischen Kommunikation über das Aktionärsportal unter www.aktionaersportal.bayer.de zu übermitteln. Der Umfang einer Stellungnahme darf 10.000 Zeichen nicht überschreiten. Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung in den eingereichten Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den in der Einberufung der Hauptversammlung gesondert beschriebenen Wegen möglich.

 

Zugänglich zu machende Stellungnahmen werden gemäß § 130a Abs. 3 und Abs. 4 AktG bis spätestens Sonntag, 23. April 2023, 24:00 Uhr, auf der Internetseite www.bayer.de/hauptversammlung unter Offenlegung des Namens des einreichenden Aktionärs veröffentlicht.