Hauptversammlung 2020

Stimmrechtsausübung

Zur Ausübung Ihres Stimmrechts bei der virtuellen Hauptversammlung haben Sie folgende Möglichkeiten:

 

  • die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Bayer AG, denen Sie Weisungen zur Ausübung Ihres Stimmrechts erteilen, 
  • die Briefwahl 
  • die Bevollmächtigung eines Vertreters Ihrer Wahl, der das Stimmrecht per Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ausüben kann.

 

Voraussetzung zur Ausübung des Stimmrechts bei der virtuellen Hauptversammlung ist in jedem Fall die fristgerechte Anmeldung.
Die Anmeldefrist zur diesjährigen Hauptversammlung endet am 21. April 2020, 24:00 Uhr.

 

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Zum Aktionärsportal

 

 

 

Zur Anmeldung können Sie das Anmeldeformular verwenden, das jedem im Aktienregister eingetragenen Aktionär ab Mitte April zugestellt wird.


Im Aktionärsportal können Sie sich zur virtuellen Hauptversammlung anmelden, Vollmachtskarten bestellen, die Stimmrechtsvertreter der Bayer AG zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen und Weisungen erteilen oder Ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben.

 

Bei fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung können Sie über das Internet erteilte Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Bayer AG bis zum 28. April 2020 (bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versammlungsleiter angekündigt hat, dass die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte zeitnah geschlossen werde), ändern oder die Vollmacht widerrufen.

 

Im Aktionärsportal können Sie sich auch registrieren lassen, wenn Sie zukünftig die Einladung zur Hauptversammlung per E-Mail erhalten möchten. Bitte nutzen Sie diesen Service, denn dadurch sparen wir Druckkosten und Sie entlasten die Umwelt.


Weitere Informationen zur virtuellen Hauptversammlung 2020 finden Sie unter „Service”.

 

Haftungsausschluss
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