Hauptversammlung 2020

Fragen, Gegenanträge und Wahlvorschläge

Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat vorgegeben, dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet.

 

Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen bis Samstag, 25. April 2020, 24:00 Uhr, der Gesellschaft an die E-Mail-Adresse Bayer-HV2020-Fragen@computershare.de übermitteln. Mit der Frage bzw. den Fragen ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem entweder der Name, das Geburtsdatum und die Adresse des Aktionärs oder die Aktionärsnummer angegeben werden.

 

Wenn Sie möchten, dass Ihr Name bei der Fragenbeantwortung genannt wird, teilen Sie uns dies bitte bei der Übermittlung Ihrer Fragen mit.

 

Hier werden Gegenanträge und Wahlvorschläge zugänglich gemacht.