27
Mai
2021
|
08:30
Europe/Amsterdam

Aus den Ausführungen von Werner Baumann

Zusammenfassung

Vorsitzender des Vorstands der Bayer AG

Telefonkonferenz für Investoren und Medien

(Es gilt das gesprochene Wort)

Sehr geehrte Damen und Herren, 

zu Beginn möchte ich noch einmal betonen, dass wir fest entschlossen sind, die Rechtsstreitigkeiten zu Roundup™ beizulegen und das Risiko zu minimieren, welches von den bestehenden sowie möglichen künftigen Klagen für unser Unternehmen ausgeht. 

Seit fast einem Jahr haben wir mehrfach betont, dass wir substanzielle Fortschritte bei der Beilegung der meisten aktuellen Klagen mit hunderten von Kanzleien erreicht haben. Wir sind weiterhin offen für Vergleichsverhandlungen zu den noch bestehen Klagen, soweit die Bedingungen angemessen sind. Allerdings werden wir dieses Vorgehen künftig überprüfen. 

Den zweiten Teil unserer Vergleichsbemühungen stellte der Lösungsmechanismus für mögliche künftige Klagen dar. Gemeinsam mit den Klägeranwälten haben wir die Einigung erheblich verändert, um auf die Bedenken einzugehen, die Richter Chhabria im vergangenen Jahr geäußert hatte. Leider lässt sein jüngster Beschluss keinen anderen Schluss zu, als dass das Gericht den Lösungsmechanismus nicht ohne weitere erhebliche Änderungen genehmigen wird. Diese Änderungen sind nicht im Interesse von Bayer. 

Unser Ziel war immer, die Risiken möglicher künftiger Rechtsstreitigkeiten zu minimieren. Wir sind überzeugt, dass der zuletzt dem Gericht vorgelegte Lösungsmechanismus der fairste und effizienteste Weg war, das zu erreichen. Aber er ist auf keinen Fall der einzige Weg. 

Deshalb wollen wir heute über einen alternativen Fünf-Punkte-Plan sprechen, der rechtliche und kommerzielle Maßnahmen umfasst, die aus unserer Sicht ein vergleichbares Niveau an Risikominimierung in Bezug auf künftige Rechtsstreitigkeiten schaffen, wie wir es uns vom nationalen Lösungsmechanismus in der so genannten Multi-District-Litigation erhofft hatten. 

Erstens: Wir werden eine neue Internetseite einrichten und bewerben, auf der wissenschaftliche Studien zur Sicherheit von Roundup™ zu finden sind, und wir wollen bei der amerikanischen Umweltbehörde EPA beantragen, entsprechende Hinweise auf den Roundup™-Etiketten drucken zu dürfen. 

o Unabhängig davon, ob die EPA diese Ergänzung auf den Etiketten schlussendlich genehmigt, werden wir diese Internetseite einrichten, um unser Transparenzversprechen einzulösen. 

o Der Zweck dieser Seite ist es, den Käufern des Produkts Zugang zu den umfangreichen wissenschaftlichen Arbeiten über die Sicherheit von Glyphosat zu geben, um ihnen informierte Entscheidungen über die Produkte zu ermöglichen, die sie verwenden. 

o Wir werden diese Internetseite für alle Käufer bewerben, so dass sie über diese Informationsquelle Bescheid wissen. 

Zweitens: Wir werden mit der Marke Roundup™ auch weiterhin im US-Privatkundenmarkt vertreten bleiben und umgehend mit Partnern den zukünftigen Weg diskutieren. Dazu gehört die Zukunft von Glyphosat-basierten Produkten in diesem Markt und die Möglichkeiten von alternativen Wirkstoffen, um den Bedürfnissen von Privatkunden gerecht zu werden, die dieser Marke seit Jahrzehnten vertrauen. 

o Diese Diskussionen betreffen nicht die Verfügbarkeit von Glyphosat-basierten Produkten für professionelle Nutzer und die Landwirtschaft.

o Wir wissen, dass die Landwirte auf Roundup™ mit Glyphosat angewiesen sind, um ihre Ernte zu sichern und eine nachhaltige Landwirtschaft praktizieren zu können, die das Pflügen und das Erodieren der Böden reduziert und den Kohlendioxidausstoß verringert.

o Regulierungsbehörden auf der ganzen Welt bestätigen weiterhin, dass Glyphosat-basierte Roundup™-Produkte sicher verwendet werden können und nicht krebserregend sind - und wir sind von deren Sicherheit genauso überzeugt. Erst vergangene Woche hat die US-Umweltbehörde EPA bei einem US-Berufungsgericht eine Stellungnahme eingereicht, in der sie erneut bestätigt, dass von Glyphosat „keine bedenklichen Risiken für die menschliche Gesundheit ausgehen“.

Drittens: Wir prüfen alternative Lösungen, um mit möglichen künftigen Klagen umzugehen. Weitere Details zu möglichen Lösungen werden wir kommunizieren, sobald sie verfügbar sind. 

o Ein Element dieser Lösungen wird ein unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium sein, das die Sicherheit von Glyphosat-basierten Roundup™-Produkten untersuchen soll, mit einem Schwerpunkt auf den zentralen Fragen, die in diesen Rechtsstreitigkeiten insoweit aufgeworfen wurden. 

o Wichtig ist, dass das Gremium aus unabhängigen wissenschaftlichen Experten bestehen wird. 

o Die Ergebnisse des Beratungsgremiums sollen unter anderem für jedermann zugänglich auf unserer Roundup™-Homepage veröffentlicht werden, von der ich eben gesprochen habe. 

o Dieser Ansatz bestärkt sowohl unsere Selbstverpflichtung zu Transparenz als auch unser festes Vertrauen in wissenschaftliche Gründlichkeit und die Sicherheit von Glyphosat. 

Viertens: Wir werden unsere Vergleichsbemühungen für aktuelle Klagen überprüfen. Wir werden weiterhin für Vergleichsverhandlungen zu aktuellen Klagen offen sein, soweit die Kläger die nötigen Teilnahmekriterien erfüllen.

o Bayer bemüht sich in gutem Glauben darum, Ansprüche zu vergleichen, um so die Klagen gütlich beizulegen und Risiken zu minimieren. Allerdings behält sich das Unternehmen vor, regelmäßig zu prüfen, ob dieser Ansatz noch im besten Interesse des Unternehmens ist. 

o An der Umsetzung arbeiten wir seit der Ankündigung der umfassenden Lösung für die Rechtsstreitigkeiten zu Roundup™ im Juni 2020. Vor kurzem haben wir kommuniziert, dass wir die überwiegende Mehrheit der aktuellen Klagen - rund 96.000 - endgültig beigelegt haben, dabei sind, für diese Klagen Vergleiche zu finalisieren, oder die Klagen nicht die Kriterien für einen Vergleich erfüllen. 

Schließlich fünftens: Die Berufungsverfahren in den Fällen Hardeman und Pilliod werden durch die Rechtsinstanzen weiter betrieben. Dies kann dazu beitragen, künftige Rechtsrisiken zu minimieren. Zudem befindet sich nun ein weiterer Fall, Carson, in der Berufungsinstanz, in dem dieselbe fundamentale Frage zu klären ist, ob Ansprüche, die auf angeblich unzureichenden Produktwarnungen nach einzelstaatlichem Recht basieren, neben abweichendem bundesstaatlichem Recht bestehen können.

o Wir sind überzeugt von der Stärke unserer rechtlichen Argumente. Ein Urteil des US Supreme Court könnte Mitte kommenden Jahres erfolgen. Fällt es in übergreifenden Fragen wie Vorrang von Bundesrecht und Zulässigkeit von Sachverständigenbeweisen zu unseren Gunsten aus, würde das künftige Haftungsrisiken erheblich reduzieren. 

Bevor wir jetzt zu Ihren Fragen kommen, möchte ich noch ein paar Worte zu den finanziellen Auswirkungen unserer Ankündigung sagen. 

o Da Zahlungen aus der Class-Settlement-Vereinbarung nun nicht anfallen, erwarten wir, dass sich unser Cash-Flow kurzfristig in diesem und im kommenden Jahr verbessern wird. 

o Zum jetzigen Zeitpunkt werden wir keine Änderung an der Rückstellung von 2 Mrd. US-Dollar für diese Einigung vornehmen. Die langfristigen Haftungsrisiken dieses Rechtsstreits hängen von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Entscheidung des US Supreme Court. Wir werden diese Risiken weiterhin prüfen. 

Jetzt haben Sie Gelegenheit für Ihre Fragen. Für den Q&A-Teil unterstützen mich unser Finanzvorstand Wolfgang Nickl, Bill Dodero, unser Global Head of Litigation, und Liam Condon, der die Division Crop Science leitet.

Sie können jetzt Ihre Fragen stellen.

 

 

Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Presse-Information kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung von Bayer beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die Bayer in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf der Bayer-Webseite www.bayer.de zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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