Die folgenden Unterlagen sind nicht an Personen gerichtet, die sich in den Vereinigten
Staaten, Australien, Kanada oder Japan befinden, oder für deren Zugriff bestimmt.
Diese Unterlagen begründen oder bilden weder in den Vereinigten Staaten, Australien,
Kanada oder Japan oder einer Rechtsordnung, in welcher ein solches Angebot oder
eine solche Werbung nicht gestattet sind, noch gegenüber einer Person, der gegenüber
es rechtswidrig ist, ein solches Angebot abzugeben oder eine solche Aufforderung zu
schalten, einen Teil eines Angebots oder eine Aufforderung dazu, Wertpapiere zu
erwerben oder zu zeichnen.
Die hier erwähnten Wertpapiere wurden nicht und werden nicht gemäß dem Securities
Act registriert werden und dürfen in den Vereinigten Staaten außer im Rahmen der
Ausnahmetatbestände von den Registrierungsanforderungen des Securities Act oder im
Rahmen von diesem nicht unterfallenden Transaktionen nicht angeboten oder verkauft
werden. In den Vereinigten Staaten wird es für die Wertpapiere kein öffentliches
Angebot geben.
Die nachfolgenden Unterlagen sind innerhalb des Vereinigten Königreiches nur an (i)
professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act
2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die „Verordnung“) fallen, oder (ii) vermögende
Gesellschaften und andere Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung
fallen und an die man rechtmäßig herantreten kann, gerichtet (wobei diese Personen
zusammen als „Maßgebliche Personen“ bezeichnet werden). Die Wertpapiere stehen
nur Maßgeblichen Personen zur Verfügung und jede Aufforderung, jedes Angebot oder
jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu zeichnen, zu kaufen oder anderweitig zu
erwerben, wird nur gegenüber Maßgeblichen Personen abgegeben. Personen, die
keine Maßgeblichen Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder im Vertrauen
auf diese Unterlagen oder ihren Inhalt handeln.
Im Hinblick auf jeden Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, der die
Richtlinie 2003/71/EG, in der gültigen Fassung (die “Prospektrichtlinie”)(jeweils ein
“Maßgeblicher Mitgliedsstaat”), umgesetzt hat, wurde ein Angebot der Wertpapiere an
die Öffentlichkeit nicht gemacht und wird in einem solchen Maßgeblichen Mitgliedsstaat
nicht gemacht werden, es sei denn, in einem solchen Maßgeblichen Mitgliedsstaat darf
ein Angebot von Wertpapieren an die Öffentlichkeit jederzeit unter den nachstehenden
Ausnahmen von der Prospektrichtlinie gemacht werden, wenn sie in dem Maßgeblichen
Mitgliedsstaat umgesetzt wurde:
- an jedes Rechtssubjekt, das ein qualifizierter Anleger gemäß der Definition in der
Prospektrichtlinie ist, oder
- an weniger als 150 natürliche oder juristische Personen (ohne Berücksichtigung
von qualifizierten Anlegern wie in der Prospektrichtlinie definiert), wie gemäß der
Prospektrichtlinie gestattet, oder
- unter anderen Umständen, die dem Anwendungsbereich von Artikel 3 Abs. 2 der
Prospektrichtlinie unterfallen;
Für Zwecke dieser Bestimmung, bedeutet der Begriff ein „Angebot an die Öffentlichkeit“
in Bezug auf alle Wertpapiere in jedem Maßgeblichen Mitgliedsstaat die Mitteilung in
jeder Form und in jeder Art und Weise von hinreichender Information bzgl. der
Bedingungen des Angebots und aller anzubietenden Wertpapiere, die einen Anleger in
die Lage versetzt, über den Erwerb der Wertpapiere zu entscheiden, zumal dieses in
dem Maßgeblichen Mitgliedsstaat durch jede Maßnahme, welche die Prospektrichtlinie
in diesem Maßgeblichen Mitgliedsstaat umsetzt, abgewandelt sein kann, und der Begriff
„Prospektrichtlinie“ umfasst jede sachbezogene Umsetzungsmaßnahme in jedem
Maßgeblichen Mitgliedsstaat.
In bestimmten Rechtsordnungen kann es rechtswidrig sein, die Unterlagen einzusehen,
die Sie im Begriff sind abzurufen. In anderen Rechtsordnungen ist es möglicherweise
nur bestimmten Personengruppen gestattet, solche Unterlagen einzusehen. Jede
Person, die bestrebt ist, diese Unterlagen einzusehen, hat sich zunächst zu
vergewissern, dass sie nicht ortsbedingten Anforderungen unterfällt, die ihr dies
verbieten oder insofern einschränken.
Sollte es Ihnen nicht erlaubt sein, die auf dieser Webseite enthaltenen Unterlagen
einzusehen oder bestehen in Ansehung Ihrer Berechtigung insofern irgendwelche
Zweifel, verlassen Sie bitte diese Webseite
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von Bayer in gutem Glauben und ausschließlich zu Informationszwecken angeboten.
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