17
August
2018
|
15:15
Europe/Amsterdam

Bayer widerspricht Berichterstattung der „WirtschaftsWoche“ zu Dicamba-Klagen

Zusammenfassung

Leverkusen, 17. August 2018 - Die „WirtschaftsWoche“ berichtete in der Ausgabe vom 17.08.2018 und in der Vorabmeldung vom 16.08.2018, dass Landwirte aus Arkansas und South Dakota neue Sammelklagen zu Dicamba am Bezirksgericht St. Louis eingereicht hätten. Diese Darstellung ist falsch: Bayer stellt klar, dass es sich bei diesen Klagen - die sich außer gegen Monsanto auch gegen verschiedene andere Unternehmen im Landwirtschaftssektor richten - nicht um einen neuen Sachverhalt handelt, sondern einen seit längerer Zeit bekannten Sachverhalt, über den sowohl US-amerikanische als auch deutsche Medien bereits berichtet haben.

Die erste Klage wurde im November 2016 eingereicht. Auch die in dem Artikel der „WirtschaftsWoche“ genannten Verfahren sind bereits seit einigen Wochen bzw. Monaten anhängig. Nach aktuellem Kenntnisstand von Bayer sind im Zusammenhang mit Dicamba in den USA insgesamt 37 Klagen mit 181 Klägern anhängig. Monsanto und die weiteren Beklagten haben die in den Klagen erhobenen Vorwürfe bestritten.

Mehr Informationen finden Sie unter www.bayer.de.
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Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Tatsächliche Ergebnisse können wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Einschätzungen oder Vorhersagen abweichen. Faktoren, die zu einem solchen Abweichen tatsächlicher Ergebnisse führen können, sind unter anderem: das Risiko, dass die Parteien die von der Transaktion erwarteten Synergien und Effizienzsteigerungen nicht innerhalb des erwarteten Zeitraums (oder überhaupt nicht) erzielen oder die Integration des Geschäftsbetriebs von Monsanto Company („Monsanto“) in die Bayer Aktiengesellschaft („Bayer“) nicht gelingt; dass die Integration von Monsanto schwieriger, zeitaufwendiger oder teurer verläuft als erwartet; dass die Umsätze nach dem Vollzug der Transaktion niedriger ausfallen als angenommen; dass Betriebskosten, der Verlust bestehender Kundenbeziehungen oder Störungen des gewöhnlichen Geschäftsablaufs infolge der Transaktion (einschließlich Schwierigkeiten in der Aufrechterhaltung bestehender Beziehungen mit Arbeitnehmern, Auftraggebern, Kunden oder Lieferanten) höher bzw. schwerwiegender ausfallen als erwartet; der mögliche Verlust wichtiger Schlüsselarbeitnehmer von Monsanto; die Erfüllbarkeit der Erwartungen der Parteien hinsichtlich der steuerlichen und bilanziellen Behandlung der Transaktion; die Folgen der Refinanzierung von Darlehen, die für die Transaktion in Anspruch genommen wurden; die Folgen der Fremdkapitalaufnahme durch Bayer im Zusammenhang mit der Transaktion sowie deren mögliche Auswirkungen auf das Rating von Bayer; die Auswirkungen des Zusammenschlusses von Bayer und Monsanto, einschließlich der zukünftigen Finanzlage, des operativen Ergebnisses, der Strategie sowie der Pläne des kombinierten Unternehmens; weitere Faktoren, die in dem von Monsanto bei der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission („SEC“) eingereichten Jahresbericht (Form 10-K) für das am 31. August 2017 zu Ende gegangene Geschäftsjahr und anderen von Monsanto bei der SEC eingereichten Berichten (erhältlich unter www.sec.gov und auf Monsantos Webseite unter www.monsanto.com) beschrieben sind; sowie andere Faktoren, die in den von Bayer veröffentlichten Berichten (erhältlich auf der Bayer-Webseite www.bayer.de) beschrieben sind. Soweit rechtlich nicht anders vorgeschrieben, übernimmt Bayer keine Verpflichtung, die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen zu aktualisieren. Zukunftsgerichteten Aussagen, deren Wirkung lediglich auf das Datum dieser Mitteilung abstellt, sollte keine unangemessene Bedeutung beigemessen werden.

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