Beschluss des Landgerichts Hamburg zur Berichterstattung der „WirtschaftsWoche“
Leverkusen, 20. August 2018 - Das Landgericht Hamburg hat durch Beschluss vom 20.08.2018 der „WirtschaftsWoche“ auf Antrag der Bayer AG die Berichterstattung vom vergangenen Donnerstag untersagt, wonach es „neuen Ärger“ für Bayer wegen weiterer Klagen gegen Monsanto im Zusammenhang mit dem Produkt Dicamba gebe. Am Freitag hatte die WirtschaftsWoche in der Printausgabe erneut unzutreffend berichtet, dass „neue Klagen“ gegen Monsanto vorlägen (siehe auch die Presse-Information der Bayer AG vom 17.08.2018).
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Tatsächliche Ergebnisse können wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Einschätzungen oder Vorhersagen abweichen. Faktoren, die zu einem solchen Abweichen tatsächlicher Ergebnisse führen können, sind unter anderem: das Risiko, dass die Parteien die von der Transaktion erwarteten Synergien und Effizienzsteigerungen nicht innerhalb des erwarteten Zeitraums (oder überhaupt nicht) erzielen oder die Integration des Geschäftsbetriebs von Monsanto Company („Monsanto“) in die Bayer Aktiengesellschaft („Bayer“) nicht gelingt; dass die Integration von Monsanto schwieriger, zeitaufwendiger oder teurer verläuft als erwartet; dass die Umsätze nach dem Vollzug der Transaktion niedriger ausfallen als angenommen; dass Betriebskosten, der Verlust bestehender Kundenbeziehungen oder Störungen des gewöhnlichen Geschäftsablaufs infolge der Transaktion (einschließlich Schwierigkeiten in der Aufrechterhaltung bestehender Beziehungen mit Arbeit¬nehmern, Auftraggebern, Kunden oder Lieferanten) höher bzw. schwerwiegender ausfallen als erwartet; der mögliche Verlust wichtiger Schlüsselarbeitnehmer von Monsanto; die Erfüllbarkeit der Erwartungen der Parteien hinsichtlich der steuerlichen und bilanziellen Behandlung der Transaktion; die Folgen der Refinanzierung von Darlehen, die für die Transaktion in Anspruch genommen wurden; die Folgen der Fremdkapitalaufnahme durch Bayer im Zusammenhang mit der Transaktion sowie deren mögliche Auswirkungen auf das Rating von Bayer; die Auswirkungen des Zusammenschlusses von Bayer und Monsanto, einschließlich der zukünftigen Finanzlage, des operativen Ergebnisses, der Strategie sowie der Pläne des kombinierten Unternehmens; weitere Faktoren, die in dem von Monsanto bei der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission („SEC“) eingereichten Jahresbericht (Form 10-K) für das am 31. August 2017 zu Ende gegangene Geschäftsjahr und anderen von Monsanto bei der SEC eingereichten Berichten (erhältlich unter www.sec.gov und auf Monsantos Webseite unter www.monsanto.com) beschrieben sind; sowie andere Faktoren, die in den von Bayer veröffentlichten Berichten (erhältlich auf der Bayer-Webseite www.bayer.de) beschrieben sind. Soweit rechtlich nicht anders vorgeschrieben, übernimmt Bayer keine Verpflichtung, die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen zu aktualisieren. Zukunftsgerichteten Aussagen, deren Wirkung lediglich auf das Datum dieser Mitteilung abstellt, sollte keine unangemessene Bedeutung beigemessen werden.
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