Stimmrechtsmitteilungen
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Aktionäre verpflichtet, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen, wenn sich die Höhe ihres Stimmrechtsanteils bezogen auf bestimmte Schwellen (3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte) verändert.
Wir bitten Aktionäre, die gemäß §§ 33 ff. WpHG verpflichtet sind, der Bayer AG eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen mitzuteilen, die entsprechende Mitteilung an folgende Adresse zu richten:
Nachfolgend sind die uns seit Januar 2010 zugegangenen Mitteilungen aufgeführt. Derzeit ist uns kein weiterer Anteilseigner bekannt, der eine Über- oder Unterschreitung der angegebenen Schwellenwerte gemeldet hat. Ältere Meldungen finden Sie im Archiv.
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