Bayer: Bedingungen für Beginn der Monsanto-Integration erfüllt
Rechtsmittel gegen Jury-Urteil in Kalifornien angekündigt
Nach Abschluss der Veräußerung von Crop-Science-Geschäften an BASF
Leverkusen, 16. August 2018 - Die Integration von Monsanto in den Bayer-Konzern kann beginnen. Nachdem Bayer am Donnerstag den Verkauf bestimmter Crop-Science-Geschäfte mit einem Umsatzvolumen von insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro an BASF vollständig abgeschlossen hat, sind die Voraussetzungen dafür erfüllt. Bayer ist bereits seit dem 7. Juni 2018 alleiniger Eigentümer der Monsanto Company.
Das US-Justizministerium hatte allerdings zur Auflage gemacht, dass Bayer und Monsanto bis zum Abschluss des Verkaufs dieser Geschäfte, der nun komplett vollzogen ist, getrennte Unternehmen bleiben und als solche getrennt zu führen sind.
Mit der Übernahme von Monsanto entsteht ein führendes Unternehmen der Agrarbranche mit einer hohen Innovationskraft, einem starken Produktportfolio sowie höchsten ethischen Standards. Wie bereits kommuniziert, erwartet Bayer aus der Übernahme schon ab dem Jahr 2019 einen positiven Beitrag zum bereinigten Ergebnis je Aktie, der von 2021 an im zweistelligen Prozentbereich liegen soll. Von 2022 an sind jährliche Beiträge zum EBITDA vor Sondereinflüssen aus Synergien in Höhe von 1,2 Milliarden US-Dollar geplant. Zudem wird Bayer sein Engagement in puncto Nachhaltigkeit weiter verstärken.
Bezüglich des Glyphosat-Urteils in Kalifornien vom 10. August 2018 ist Bayer der Auffassung, dass die Entscheidung der Jury im Widerspruch zu bestehenden wissenschaftlichen Erkenntnissen, jahrzehntelangen praktischen Erfahrungen und den Einschätzungen von Regulierungsbehörden weltweit steht. Alle diese Erkenntnisse, Erfahrungen und Einschätzungen bestätigen, dass Glyphosat sicher ist und nicht das Non-Hodgkin-Lymphom verursacht. Erst kürzlich hat das National Institutes of Health (NIH) in den USA erneut bestätigt, dass Glyphosat nicht krebserregend ist. Die U.S. Environmental Protection Agency (EPA), die European Food Safety Authority (EFSA), die European Chemicals Agency (ECHA) und andere Zulassungsbehörden auf der ganzen Welt kommen ebenfalls zu dem Schluss, dass Glyphosat sicher angewendet werden kann.
Das Jury-Urteil ist nur der erste Schritt in diesem spezifischen Verfahren. Wie von Monsanto bekannt gegeben, werden gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Bayer ist davon überzeugt, dass die Gerichte im weiteren Verfahrensverlauf zu dem Ergebnis kommen werden, dass Monsanto und Glyphosat für die Erkrankung von Herrn Johnson nicht verantwortlich sind.
Aufgrund der erwähnten Auflagen des US-Justizministeriums war Bayer der Zugang zu detaillierten internen Informationen von Monsanto bisher verwehrt. Unter diesen Bedingungen war es Bayer auch nicht erlaubt, Sachverhalte zu beeinflussen und kaum möglich, aktiv und detailliert zu diesen Stellung zu nehmen, soweit diese das Geschäft von Monsanto betreffen. Mit dem heutigen Tage erhält Bayer auch die Möglichkeit, sich aktiv in die Verteidigung bei den Glyphosat-Verfahren und etwaigen anderen Rechtsstreitigkeiten, z. B. etwaigen Schadenersatzklagen bezüglich des Produkts Dicamba, einzubringen.
Mehr Informationen finden Sie unter www.bayer.de.
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Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Tatsächliche Ergebnisse können wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Einschätzungen oder Vorhersagen abweichen. Faktoren, die zu einem solchen Abweichen tatsächlicher Ergebnisse führen können, sind unter anderem: das Risiko, dass die Parteien die von der Transaktion erwarteten Synergien und Effizienzsteigerungen nicht innerhalb des erwarteten Zeitraums (oder überhaupt nicht) erzielen oder die Integration des Geschäftsbetriebs von Monsanto Company („Monsanto“) in die Bayer Aktiengesellschaft („Bayer“) nicht gelingt; dass die Integration von Monsanto schwieriger, zeitaufwendiger oder teurer verläuft als erwartet; dass die Umsätze nach dem Vollzug der Transaktion niedriger ausfallen als angenommen; dass Betriebskosten, der Verlust bestehender Kundenbeziehungen oder Störungen des gewöhnlichen Geschäftsablaufs infolge der Transaktion (einschließlich Schwierigkeiten in der Aufrechterhaltung bestehender Beziehungen mit Arbeitnehmern, Auftraggebern, Kunden oder Lieferanten) höher bzw. schwerwiegender ausfallen als erwartet; der mögliche Verlust wichtiger Schlüsselarbeitnehmer von Monsanto; die Erfüllbarkeit der Erwartungen der Parteien hinsichtlich der steuerlichen und bilanziellen Behandlung der Transaktion; die Folgen der Refinanzierung von Darlehen, die für die Transaktion in Anspruch genommen wurden; die Folgen der Fremdkapitalaufnahme durch Bayer im Zusammenhang mit der Transaktion sowie deren mögliche Auswirkungen auf das Rating von Bayer; die Auswirkungen des Zusammenschlusses von Bayer und Monsanto, einschließlich der zukünftigen Finanzlage, des operativen Ergebnisses, der Strategie sowie der Pläne des kombinierten Unternehmens; weitere Faktoren, die in dem von Monsanto bei der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission („SEC“) eingereichten Jahresbericht (Form 10-K) für das am 31. August 2017 zu Ende gegangene Geschäftsjahr und anderen von Monsanto bei der SEC eingereichten Berichten (erhältlich unter www.sec.gov und auf Monsantos Webseite unter www.monsanto.com) beschrieben sind; sowie andere Faktoren, die in den von Bayer veröffentlichten Berichten (erhältlich auf der Bayer-Webseite www.bayer.de) beschrieben sind. Soweit rechtlich nicht anders vorgeschrieben, übernimmt Bayer keine Verpflichtung, die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen zu aktualisieren. Zukunftsgerichteten Aussagen, deren Wirkung lediglich auf das Datum dieser Mitteilung abstellt, sollte keine unangemessene Bedeutung beigemessen werden.
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