Wie sicher ist unser Essen?

Frau beim Einkaufen in der Gemüse-Abteilung

Verbraucherinnen und Verbraucher können in Europa bei frischem Obst und Gemüse ohne Bedenken zugreifen – egal ob die Produkte aus ökologischer oder konventioneller Landwirtschaft stammen. Nur äußerst selten stoßen Behörden bei ihren Kontrollen auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, die über den gesetzlich zulässigen Höchstwerten liegen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass der hier beschriebene gesetzliche Höchstwert für die Gesundheit von Verbrauchern noch einen großzügigen Sicherheitspuffer berücksichtigt.

 

Eine viel größere Rolle als synthetisch hergestellte Pflanzenschutzmittel spielen in Lebensmitteln natürlich vorkommende Substanzen mit zum Teil sehr schädigender Wirkung. So hat der amerikanische Biochemiker und Molekularbiologe Bruce Ames errechnet, dass wir bei abwechslungsreicher Ernährung mit viel Obst und Gemüse täglich etwa 1,5 g potentielle „Giftstoffe“ zu uns nehmen. Das entspricht dem Gewicht von 50-60 Reiskörnern. 99,99% dieser Substanzen sind jedoch natürlichen Ursprungs. Das heißt, die Pflanzen produzieren sie selbst, um sich beispielsweise gegen Schädlinge zu verteidigen: Die Kartoffel etwa bildet giftiges Solanin, Zucchini und Auberginen gefährliche Bitterstoffe, die Chili das Nervengift Capsaicin. Den 50-60 Reiskörnern, die das Gewicht der natürlichen Pflanzengifte ausmachen, stehen synthetische gegenüber, die kaum so viel wiegen wie ein halbes Salzkorn (ca. 0,0015g).

Infografik zu Pflanzenschutzmittel

Die Evolution hat bei Menschen und Tieren wegen dieser natürlichen Substanzen die Leber hervorgebracht, die die meisten Giftstoffe ohne Probleme unschädlich machen kann – jedoch nicht alle: Das Knollenblätterpilzgift etwa kann von unserer Leber nicht entschärft werden.

 

Aus diesem Grund werden synthetische Pflanzenschutzmittel vor einer Zulassung in langwierigen Studien akribisch darauf untersucht, wie sie sich im Stoffwechsel von Mensch und Tier verhalten. Erst wenn sichergestellt ist, dass sie keine giftigen Wirkungen haben und auch ihre etwaigen Abbauprodukte unschädlich sind, werden sie zugelassen. Die Unbedenklichkeit für Mensch und Tier ist jedoch nur eines von vielen Kriterien für die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels.

Tabelle mit einer Übersicht synthetischer Stoffe