Stellungnahmen von Aktionären
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen
Aktionäre konnten der Gesellschaft ihre Stellungnahmen in Textform im Zeitraum von Dienstag, 01. April 2025 bis Samstag, 19. April 2025, 24:00 Uhr, elektronisch über das Aktionärsportal in deutscher Sprache übermitteln.
Der Umfang einer Stellungnahme durfte 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) nicht überschreiten.
Das Aktionärsportal wird im Auftrag der Bayer AG von der Computershare Deutschland GmbH & Co. KG nach den Weisungen der Bayer AG im Rahmen einer vertraglich geregelten Zusammenarbeit betrieben.
Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung in den eingereichten Stellungnahmen wurden nicht berücksichtigt. Diese waren ausschließlich auf den in der Einberufung gesondert beschriebenen Wegen einzureichen.
Die im Vorfeld der Hauptversammlung ordnungsgemäß eingereichten Stellungnahmen in Textform wurden bis zum 30. Mai 2025 hier unter Offenlegung des Namens des einreichenden Aktionärs veröffentlicht.