Sicherheit

Gesundheit und Sicherheit haben für uns höchste Priorität

Das Sicherheitsmanagement und die stete Weiterentwicklung der Sicherheitskultur sind eine wichtige Grundlage unternehmerischer Verantwortung im Bayer-Konzern. Die Prävention von Unfällen und Ereignissen im Arbeitsalltag, beim Betrieb der Produktionsanlagen und auf Arbeits- und Transportwegen, bei denen Mensch und Umwelt zu Schaden kommen können, hat für uns höchste Priorität.

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Die Steuerung und Kontrolle für die Bereiche Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz (Health, Safety and Environment, HSE) obliegen konzernweit der Funktion Corporate Health, Safety & Environment (CHS). Diese ist dem für die Division Crop Science zuständigen Vorstandsmitglied zugeordnet. Diese Enabling Function legt Verantwortlichkeiten, Ziele, Leistungskennzahlen und Rahmenbedingungen fest. Dazu zählt die im April 2018 verabschiedete Konzernregelung „HSE Management and HSE Key Requirements“ . Die kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Konzernregelungen durch die Enabling Function HSE, verpflichtende, regelmäßige interne Audits und externe Zertifizierungen sorgen dafür, dass die Systeme an allen Standorten den jeweiligen Anforderungen entsprechen.

 

Mehr dazu erfahren Sie im aktuellen Nachhaltigkeitsbericht, Seite 93.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Arbeitssicherheit und der Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter sowie der Mitarbeiter von Kontraktoren, die unter direkter Bayer-Aufsicht arbeiten, umfasst die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die Beurteilung von Gefährdungspotenzialen, ein umfassendes Risikomanagement sowie die Gestaltung eines gesunden Arbeitsumfelds.

 

Die Recordable Incident Rate (RIR) stieg 2021 auf 0,37 Unfälle pro 200.000 Arbeitsstunden – das entspricht 441 Arbeitsunfällen weltweit (Vorjahr: 390). Damit lag die RIR-Quote unterhalb des für das Jahr 2021 definierten Ziels von 0,39. Statistisch gesehen ereignete sich jeweils ein berichts-pflichtiger Arbeitsunfall nach mehr als 534.000 geleisteten Arbeitsstunden. 249 der insgesamt 441 Arbeitsunfälle waren berichtspflichtige Arbeitsunfälle mit Ausfalltagen. Die entsprechende Quote („Lost Time Recordable Incident Rate“, LTRIR) stieg leicht von 0,20 im Jahr 2020 auf 0,21 im Jahr 2021 an. Die weiterhin geringe Anzahl an Arbeitsunfällen ist u. a. auf die vermehrte Arbeit im Homeoffice zurückzuführen, die als Schutzmaßnahme im Rahmen der COVID-19-Pandemie deutlich ausgeweitet wurde.

 

Mehr dazu erfahren Sie im aktuellen Nachhaltigkeitsbericht, Seite 101.

Biologische Sicherheit

Unter biologischer Sicherheit verstehen wir entsprechend dem Leitfaden der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Biorisk-Management die Prinzipien, Technologien und Verfahren, die implementiert werden, um die unbeabsichtigte Exposition biologischer Materialien, die zu einer Gefahr für Mensch oder Umwelt werden könnten, zu verhindern. Auch der Missbrauch oder Diebstahl von biologischen Materialien wird durch entsprechende Maßnahmen verhindert.

 

Prozesse zur Durchführung von Bewertungen und Maßnahmen sind in einer Konzernregelung zur biologischen Sicherheit festgelegt, die sich an den Vorgaben der WHO orientiert. Sollten lokale Gesetze und Vorschriften strenger sein als die Vorgaben der Konzernregelung hat stets die strengere Variante Vorrang.

 

Mehr dazu erfahren Sie im aktuellen Nachhaltigkeitsbericht, Seite 102.

 

Biologische Sicherheit

Unser Ziel ist es, unsere Verfahren und Produktionsanlagen so sicher zu gestalten und zu betreiben, dass keine unvertretbaren Risiken für die Beschäftigten, die Umwelt und die Nachbarschaft entstehen. Voraussetzung hierfür ist ein effektives System zur Gewährleistung der Anlagensicherheit, mit dem sich betriebliche Risiken erkennen, beseitigen, reduzieren und in ihren Auswirkungen begrenzen lassen. Wir arbeiten kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Sicherheitskultur, der Kompetenz der Mitarbeiter und den weltweit gültigen Konzernregelungen zur Verfahrens- und Anlagensicherheit. Diese schreiben einheitliche Verfahren und Standards für die Risikobeurteilung und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen vor.

 

Als Frühindikator für Anlagensicherheitsereignisse verwenden wir bei Bayer seit 2019 die weltweit einheitliche Kennzahl „Process Safety Incident Rate“ (PSI-R). Wir berichten diese Kennzahl nach den Vorgaben des Weltchemieverbands ICCA. Für 2020 weisen wir außerdem erstmals im Einklang mit dem Bewertungssystem des ICCA eine „Safety Incident Severity Rate“ (PSI-SR) aus.

 

Mehr dazu erfahren Sie im aktuellen Nachhaltigkeitsbericht, Seite 102

 

Transport- und Lagersicherheit

Die Transport- und Lagersicherheit ist Teil des HSE-Managements und wird von einem Netzwerk aus Experten und praxiserfahrenen Anwendern geführt, die unternehmensweit zusammenarbeiten.

 

Sicherheit bedeutet hier, dass Vorgehensweisen festgelegt sind, die sicherstellen, dass die Materialien entsprechend den einzuhaltenden Vorschriften und ihrem jeweiligen Gefährdungspotenzial gehandhabt, transportiert und gelagert werden und Logistik- und Lagerdienstleister angemessen ausgewählt werden. Details sind in den Konzernregelungen „Transportsicherheit“, „Warehousing“ und „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutz-Audits“ festgelegt. Zugrundeliegende Standards sind neben Bayer-internen Vorgaben die Regeln des internationalen Pflanzenschutzverbands CropLife International und die europäische Leitlinie für die gute Vertriebspraxis (Good Distribution Practice) für Humanarzneimittel.

 

Mehr dazu erfahren Sie im aktuellen Nachhaltigkeitsbericht, Seite 104

Notfall- und Krisenvorsorge

Wir schaffen sichere Arbeitsbedingungen und damit ein Umfeld, in dem unsere Mitarbeiter sicher und angstfrei arbeiten und ohne Risiko dienstlich international unterwegs sein können.

 

Außergewöhnliche Ereignisse werden nach einem konzernweit geltenden Standardverfahren im „Bayer Emergency Response System“ erfasst und an das Global Security Operation Center gemeldet, welches die weiteren Schritte wie eine wirksame Informationssteuerung in die Wege leitet.

 

Die Bearbeitung solcher Ereignisse fällt in die Zuständigkeit der konzernweiten Sicherheits- und Krisenorganisation bzw. der lokalen Gefahrenabwehr. Hierfür sind an den Standorten bzw. in den Ländern organisatorische Vorkehrungen mit festgelegten Verantwortlichkeiten und Vorgehensweisen umgesetzt und in Schulungen kommuniziert worden.

 

Mehr dazu erfahren Sie im aktuellen Nachhaltigkeitsbericht, Seite 106.