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Was der EFPIA-Transparenzkodex bedeutet
Bayer unterstützt eine größere Transparenz in den Beziehungen zwischen der pharmazeutischen Industrie und Ärzten, anderen Heilberufen und Organisationen des Gesundheitswesens und gewährleistet die Einhaltung des EFPIA-Transparenzkodex.
40 führende europäische Unternehmen in 33 Ländern haben sich dem EFPIA-Transparenzkodex verpflichtetDer EFPIA-Transparenzkodex (vollständiger Titel: EFPIA Disclosure Code of Transfers of Value from Pharmaceutical Companies to Healthcare Professionals and Healthcare Organizations) ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der EFPIA-Mitgliedsunternehmen, die Zuwendungen an Ärzte, andere Heilberufe und Organisationen des Gesundheitswesens offenzulegen. Gemäß dieses Kodex werden alle EFPIA-Mitgliedsunternehmen, zu denen auch Bayer gehört, alle direkten und indirekten, monetären und nicht-monetären Zuwendungen veröffentlichen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung und Vermarktung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erfolgen. Zuwendungen aus dem vorherigen Kalenderjahr werden spätestens im Juni des Folgejahres veröffentlicht. Die Offenlegung von Zuwendungen wird für jeden Berichtszeitraum in den folgenden Jahren wiederholt werden. |
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Die Höhe der VergütungÄrzte und andere Heilberufe erhalten für ihre Expertise und Dienstleistungen, die sie der pharmazeutischen Industrie zur Verfügung stellen, eine angemessene Vergütung. Die Höhe der Zahlungen und anderer geldwerter Vorteile hängt ab von der Art der Tätigkeit, der Fachkompetenz und dem Zeitaufwand. Die zulässige Höhe der Vergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem lokalen Einkommensgefüge, gesetzlichen Regelungen und bestehenden Kodizes. Die Vergütung der Leistungen erfolgt stets auf Basis des fairen Marktwerts, damit sichergestellt ist, dass die Honorare nicht dazu missbraucht werden, Ärzte in ihren Behandlungsentscheidungen zu beeinflussen. |
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Individuelle oder zusammengefasste Offenlegung?Zahlungen an Ärzte und andere Heilberufe werden auf individueller oder zusammengefasster Basis veröffentlicht. Der EFPIA-Transparenzkodex ist eine Selbstverpflichtung der Industrie und die Datenschutzgesetze der meisten europäischen Länder erlauben eine individuelle Offenlegung nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Arztes. Sollte ein Arzt keine Einwilligung zur individuellen Offenlegung erteilen, werden die Zuwendungen zusammengefasst veröffentlicht. In einigen Ländern müssen auch Organisationen des Gesundheitswesens ihre Einwilligung erteilen. Zuwendungen im Bereich „Forschung und Entwicklung“ werden wie vom EFPIA-Transparenzkodex vorgesehen immer in zusammengefasster Form veröffentlicht. |
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DatenschutzBayer respektiert uneingeschränkt den Datenschutz und die Datensicherheit. Wir sorgen daher dafür, dass die erhobenen Daten in Übereinstimmung mit den erforderlichen Datenschutzgesetzen und -richtlinien verarbeitet werden, deren Einhaltung durch die verantwortlichen Behörden geprüft werden kann. Darüber hinaus werden Daten nur dann veröffentlicht, wenn der Arzt seine ausdrückliche schriftliche Einwilligung erteilt hat. Umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen sorgen dafür, dass die Daten vor Angriffen und Manipulationen von außen geschützt sind. Weiterhin ist der Zugriff auf alle Daten, die zum Zwecke der Veröffentlichung verarbeitet werden, auf Mitarbeiter beschränkt, die für die Datensammlung und Berichtserstellung verantwortlich sind. |
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Vollständige OffenlegungWir glauben, dass nur eine vollständige Offenlegung aller gemeinsamen Aktivitäten ein faires Bild unserer Beziehung zu einem Arzt gibt – deshalb werden wir keine Teildaten auf individueller Basis offenlegen. Erhalten wir für einzelne Zuwendungen an einen Arzt keine Einwilligung für eine individuelle Offenlegung, wird dies von Bayer als allgemeine Nichtzustimmung behandelt. Stattdessen werden alle Zuwendungen dann auf zusammengefasster Basis gemäß der EFPIA-Berichtsvorlage veröffentlicht. |