Stellungnahme zur Berufung in Anderson
Am 27. Mai 2025 hat der Missouri Court of Appeals, Western District, das Urteil im Fall Anderson bestätigt. Eine Jury des Circuit Court of Cole County, Missouri, hatte den Klägern am 17. November 2023 einen völlig überhöhten Strafschadenersatz zugesprochen. Der Schadenersatz wurde durch das Gericht später von insgesamt 1,56 Milliarden US-Dollar um 61 Prozent auf 611 Millionen US-Dollar reduziert. Unsere Stellungnahme:
„Wir können die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen und werden Rechtsmittel dagegen einlegen. Das Berufungsgericht hat den Schadenersatz nicht weiter reduziert und auch keine Neuverhandlung angeordnet. Wir sind weiterhin überzeugt, dass das Gericht in der ersten Instanz einen erheblichen Fehler begangen hatte, indem es unzulässige Zeugenaussagen im Gerichtssaal zuließ, die die Geschworenen gegen das Unternehmen aufgebracht hatten. Dieser Fehler führte zu einem verfassungswidrig überhöhten Strafschadensersatz. Selbst nach der Herabsetzung des Urteils beträgt das Verhältnis von Strafschadenersatz zu Schadensersatz 9:1, was wir für überzogen und verfassungswidrig halten.
In den meisten anderen Fällen, die in Missouri verhandelt wurden, schlossen die Richter unzulässige Beweise ordnungsgemäß aus, was zu Urteilen im Sinne des Unternehmens führte. Die Klage ist auch durch Bundesrecht ausgeschlossen, wie ein Bundesberufungsgericht kürzlich im Fall Schaffner entschieden hat. Danach sind Klagen wegen angeblich unterlassener Warnung durch Bundesrecht ausgeschlossen.
Wir haben auch eine Prüfung dieser Frage durch den US Supreme Court im Fall Durnell beantragt, bei dem es ebenfalls um angeblich unterlassene Warnung auf Basis des Rechts in einem Bundesstaat geht, die durch Bundesrecht ausgeschlossen ist. Eine positive Entscheidung des US Supreme Courts könnte die Rechtsstreitigkeiten weitgehend beenden. Wissenschaft und Bewertungen der Regulierungsbehörden wie der amerikanischen Umweltbehörde bestätigen, dass Roundup™ sicher und nicht krebserregend ist. Wir werden unsere Produkte daher weiterhin vor Gericht verteidigen."