Stellungnahme zu Schaffner
Ein Bundesberufungsgericht in den USA (Third Circuit Court of Appeals) hat im Fall Schaffner einstimmig zu Gunsten von Monsanto entschieden und festgestellt, dass Klagen wegen angeblicher unterlassener Warnung in einem Bundesstaat durch Bundesrecht (Federal Insecticide Fungicide and Rodenticide Act, FIFRA) ausgeschlossen sind. Diese Entscheidung führt zu einem so genannten Circuit Split, da sie im Widerspruch zu früheren Entscheidungen des Ninth Circuit und des Eleventh Circuit in den zentralen Rechtsfragen der Rechtsstreitigkeiten zu Roundup™ steht. Unsere Stellungnahme:
„Wir begrüßen die einstimmige Entscheidung des Berufungsgerichts, die besagt, dass Klagen wegen angeblich unzureichender Warnhinweise in einzelnen Bundesstaaten ausdrücklich durch Bundesrecht ausgeschlossen sind. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass eine Verpflichtung auf Basis des Rechts in einzelnen Bundesstaaten, vor Krebsrisiken zu warnen, gegen den Vorrang von Bundesrecht (FIFRA) verstoßen würde. Diese Entscheidung über die so genannte Federal Preemption ist eine Kernfrage in diesen Rechtsstreitigkeiten. Die widersprüchlichen Entscheidungen der Bundesberufungsgerichte dazu machen eine Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten erforderlich. Das Unternehmen prüft die Auswirkungen dieses Urteils auf andere anhängige Verfahren und will seine Argumente, die vom Third Circuit vollständig übernommen wurden, vor dem U.S. Supreme Court vortragen.
Bayer steht weiterhin voll und ganz hinter den Roundup™-Produkten, deren Sicherheit wissenschaftlich erwiesen und durch die Aufsichtsbehörden weltweit bestätigt ist.“