Bekämpfung des Handels mit Fälschungen in sozialen Netzwerken
Der Handel mit Fälschungen ist auch in sozialen Netzwerken sehr verbreitet. Die Anti-Fälschungs-Kampagne „Real Deal Online“ startet nun ein Projekt, um den Verkauf gefälschter Waren über Social-Media-Gruppen einzudämmen. Dies soll durch die Sensibilisierung der Gruppenbetreiber auf den sozialen Plattformen für das Thema Markenpiraterie geschehen.
Die Kampagne „Real Deal Online“ startet derzeit in Großbritannien. Ihr innovativer Ansatz richtet sich vor allem an die Administratoren sogenannter Buy-and-Sell-Gruppen (geschlossener Nutzergruppen auf Social Media), in denen Produkte von privaten Nutzern gehandelt werden. Dabei stehen insbesondere Kommunikation und Information rund um Piraterie im Fokus und die Gruppenbetreiber werden über ihre Pflichten beim Thema Produktpiraterie informiert und aufgeklärt. Die Administratoren sollten sich ihrer rechtlichen Verantwortung bewusst werden, „den Verkauf gefälschter Waren und anderer illegaler Produkte innerhalb ihrer Gruppen zu verhindern.“
Die Initiative wird gemeinsam vom National Trading Standards eCrime-Team (NTSeCT) und der National Markets Group for IP Protection (NMG) gestartet. Im Gegensatz zu vergleichbaren Initiativen wendet sich das Programm, das von der britischen Regierung unterstützt wird, weder an die Plattformbetreiber noch primär an die Nutzer von Social-Media-Plattformen. Stattdessen werden vor allem die Administratoren der Buy-and-Sell-Gruppen direkt angesprochen.
Der Grund hierfür liegt in dem hinter diesen Gruppen stehenden anonymen Verkaufs-Konzept: Verkäufer schalten Anzeigen; Interessenten holen oft die Waren persönlich ab und bezahlen dann in bar. Ein Waren- und Zahlungsverkehr ist mithin nur schlecht nachweisbar. Damit sind diese Buy-and-Sell-Gruppen auch ein beliebter Vertriebsweg für Fälschungen.
Daher bittet nun „Real Deal Online“ im Rahmen seiner Kampagne die Gruppenbetreiber darum, die zugrunde gelegten Handlungsprinzipien zu akzeptieren: So verpflichten sich die Administratoren unter anderem dazu, Fälschungen in ihren Gruppen zu verbieten und auf entsprechende Hinweise von Rechteinhabern zu reagieren. Ebenso müssen Verdachtsfälle an die Behörden gemeldet werden und deren Warnhinweise hervorgehoben dargestellt werden. Auch sind die jeweiligen Gruppenmitglieder über Anti-Fälschungs-Maßnahmen zu informieren. Gruppen, die diesen Bedingungen zustimmen, dürfen dann ein „Real Deal-Logo“ verwenden.
Es ist derzeit auch im Gespräch, „Real Deal Online“ auf andere Länder zu übertragen.
Quellen: Real Deal, World Trademark Review