Roundup™ Litigation

Stellungnahme zur Berufung in Caranci

Am 8. Mai 2025 hat der Superior Court of Pennsylvania das Urteil des Philadelphia Court of Common Pleas (PCCP) vom Oktober 2023 im Fall Monsanto v. Caranci bestätigt. Unsere Stellungnahme:

„Wir können die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen und prüfen unsere rechtlichen Möglichkeiten. Das Verfahren war geprägt von gravierenden Fehlern bei der Auslegung geltenden Rechts sowie der Beweisführung. Dazu zählen unter anderem geheime Absprachen des Gerichts mit der Jury während ihrer Beratung, in denen das Unternehmen vorverurteilt wurde und die von den eigentlichen Kausalitätsfragen abgelenkt hatten. Dieses Urteil sowie der völlig überhöhte und verfassungswidrige Schadenersatz können keinen Bestand haben, da sie im Widerspruch zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Bewertungen von Regulierungsbehörden auf der ganzen Welt stehen. Es hat sich gezeigt, dass Prozesse für uns entschieden werden, wenn die wissenschaftlichen Fakten und die regulatorischen Bewertungen im Mittelpunkt stehen. So haben wir 17 der letzten 25 Prozesse gewonnen und zudem die meisten Klagen beigelegt.

 

Das Unternehmen vertritt die Auffassung, dass das Gericht das einstimmige Urteil des Third Circuit Court of Appeals im Fall Schaffner hätte anwenden müssen, das feststellte, dass Ansprüche wegen angeblich unterlassener Warnung in diesem und in anderen Fällen der Roundup™-Rechtsstreitigkeiten in Pennsylvania durch Bundesrecht ausgeschlossen sind. Wir haben beim U.S. Supreme Court einen Antrag auf Überprüfung des Falls Durnell eingereicht – sowie so genannte Holding Petitions in den Fällen L. Johnson und Salas – um die übergreifende Frage des Vorrangs von Bundesrecht zu klären. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, würde der Supreme Court in seiner Sitzungsperiode 2025-2026 über den Fall entscheiden.

 

Wir stehen hinter der Sicherheit von Roundup™, die durch die wissenschaftliche Forschung und die Bewertungen führender Zulassungsbehörden wie der EPA und EU-Behörden bestätigt wird. Keine Regulierungsbehörde, die Glyphosat unabhängig bewertet hat, hat den Wirkstoff als krebserregend eingestuft. Die EU-Kommission hat Glyphosat für weitere 10 Jahre zugelassen, nachdem ihre Gesundheits- und Sicherheitsbehörden, darunter die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), bei ihrer Überprüfung von Glyphosat im Juli 2023 'keine kritischen Bereiche festgestellt' haben, die sich auf die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt auswirken. Weiterhin haben Gerichte in Australien Klagen mit ähnlichen Ansprüchen abgewiesen und bestätigt, dass der wissenschaftliche Konsens keinen Zusammenhang zwischen Glyphosat und Krebserkrankungen stützt.“