Stellungnahme von Monsanto zur Entscheidung des Bundesberufungsgerichts zum Sammelvergleich
Am 27. August 2026 hat ein Bundesberufungsgericht (Eighth Circuit Court of Appeals) den Antrag einiger Kläger abgelehnt, mit dem sie die Entscheidung über den Sammelvergleich zu einem Bundesgericht verlagern wollten. Stellungnahme von Monsanto:
„Das Unternehmen begrüßt, dass das Bundesberufungsgericht den Antrag der Kläger abgewiesen hat. Damit bleibt die Entscheidung der Vorinstanz in Kraft, die die Zuständigkeit für den Sammelvergleich zum ursprünglichen Gericht im US-Bundesstaates Missouri zurückverwiesen hatte. Dort sind die allermeisten Klagen zu Roundup™ anhängig. Zuvor hatten bereits weitere Gerichte in Missouri und auf US-Bundesebene die Versuche einiger Kläger abgelehnt, den Sammelvergleich zu torpedieren."
Der Sammelvergleich wird von Anwälten unterstützt, die zehntausende Kläger vertreten. Monsanto ist überzeugt, dass die Einigung für sämtliche Parteien fair ist und die Einsprüche unbegründet sind. Zu dem Sammelvergleich findet am 14. September 2026 eine Anhörung statt. Monsanto ist zuversichtlich, dass anschließend die finale Genehmigung durch das Gericht in Missouri erfolgt.