Wirkstoffverluste in der Landwirtschaft
Die Schilf-Glasflügelzikade und andere neue Schädlinge und Krankheiten breiten sich schnell auf deutschen Feldern aus. Lesen Sie hier, was die Gründe für die Ausbreitung der Schädlinge und Krankheiten sind. Welche Folgen der Befall von Kulturpflanzen sowie unerwünschter Beikräuter für die Nahrungsmittelversorgung in Deutschland hat. Und warum in der EU wirksame Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe gegen viele Schädlinge fehlen.
Immer mehr Anbauregionen in Deutschland sind von neuen Schädlingen und Krankheiten betroffen: Die Schilf-Glasflügelzikade allein hat im Jahr 2024 mehr als 100.000 Hektar Anbaufläche befallen. Hauptgründe für den zunehmenden Schädlingsbefall sind Klimaveränderungen und der Wegfall bzw. das Ausbleiben von neuen Pflanzenschutzprodukten.
- Der Bedarf an modernen, sicheren und innovativen Pflanzenschutzmitteln, die ganz gezielt gegen diese Schädlinge und Krankheiten wirken, ist größer denn je.
- Jedoch werden neue Pflanzenschutzmittel in der EU nur noch selten zugelassen. Gleichzeitig erhalten viele etablierte Wirkstoffe nach Ablauf ihrer Zulassungsfrist keine Wiederzulassung oder nur eine sehr eingeschränkte Zulassung. Die Folge: Die Zahl der zugelassenen Wirkstoffe für den Pflanzenschutz insgesamt sinkt.
- Die begrenzten Möglichkeiten, passende Wirkstoffe zum Schutz von Kartoffeln, Zuckerrüben und anderen Kulturpflanzen einzusetzen und zu variieren, erleichtern es Schädlingen, Krankheiten und unerwünschten Pflanzen, Resistenzen zu bilden. Das heißt: Wirkungslücken und Resistenzen nehmen zu.
- Landwirtinnen und Landwirte wünschen sich zeitgemäße, effiziente Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel in der EU und in Deutschland. Das aktuelle Zulassungsverfahren ist bürokratisch und bremst Innovation durch theoretische, gefahrenbasierte Ausschlusskriterien.
- Um schnell auf den Befall durch neue Schädlinge und Krankheiten in der Landwirtschaft zu reagieren, wäre eine grundsätzliche Reform der Zulassungsverfahren notwendig: Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln sollten auf Basis einer wissenschaftlichen und datenbasierten Risikobewertung erfolgen.
Die Hürden für die Zulassung neuer, innovativer Pflanzenschutzmittel sind hoch: Seit dem Jahr 2019 wurde in Europa kein neuer chemisch-synthetischer Wirkstoff genehmigt. Zugleich verschwinden etablierte chemische und biologische Pestizide vom Markt, weil sie in der EU keine neue Zulassung bekommen. Durch den Klimawandel breiten sich derweil neue Schädlinge aus, denen Landwirtinnen und Landwirte wenig entgegenzusetzen haben. So sorgt etwa die Schilf-Glasflügelzikade aktuell für dramatische Ernteausfälle von bis zu 100 Prozent bei Zuckerrüben und bedroht zunehmend auch Kartoffeln und Gemüse auf deutschen Feldern. Was landwirtschaftliche Betriebe jetzt brauchen, um die Nahrungsmittelversorgung in Deutschland und Europa zu sichern.
Die Schilf-Glasflügelzikade (Pentastiridius leporinus) ist ein kleines Insekt, das große Probleme verursacht. Die fünf bis neun Millimeter lange, gräulich gefärbte Zikade ernährt sich von Pflanzensäften. Sie saugt an den Stielen und Blättern von Zuckerrüben, Kartoffeln und verschiedenen Gemüsesorten. Dabei überträgt sie zwei bakterielle Erreger, die diese Pflanzen krank machen: Die Bakterien lösen das "Syndrome Basses Richesses" (SBR) und die Krankheit Stolbur aus. Beides führt dazu, dass befallene Rüben, Kartoffeln und anderes Gemüse welken und so weich werden, dass sie sich nicht mehr lagern und verarbeiten lassen. Landwirtinnen und Landwirte können dadurch ihre gesamte Ernte verlieren.
Eine direkte Bekämpfung der Bakterien ist nicht möglich, wenn sie einmal auf die Pflanze übertragen wurden – deshalb muss die Verbreitung der Überträgerin eingedämmt werden. Die kleine, graubraune Zikade mit den durchsichtigen Flügeln fühlt sich aber durch das wärmer werdende Klima inzwischen in vielen deutschen Regionen wohl. Sie breitet sich immer weiter aus: Bis zu 50 Kilometer wandert sie pro Jahr und ist inzwischen von Süd- und Ostdeutschland bis in den Norden Deutschlands unterwegs. Ganze Anbauregionen sind großflächig betroffen: Allein im Jahr 2024 hat das Insekt Zuckerrüben und andere Kulturen auf mehr als 100.000 Hektar geschädigt, wie eine Analyse des Julius-Kühn-Instituts zeigt.
Wird ein Feld von Schilf-Glasflügelzikaden befallen, drohen Landwirtinnen und Landwirten Ernteausfälle von bis zu 100 Prozent. Besonders betroffen sind aktuell Zuckerrüben, aber auch Kartoffeln und Gemüse wie Möhren, rote Beete, Blumenkohl und sogar Spargel und Rhabarber können befallen werden. Die Zikade passt sich schnell an neue Standorte und Umweltbedingungen an. Sie entdeckt immer mehr Kulturpflanzen als Wirtspflanze für sich.
Aktuell fehlen landwirtschaftlichen Betrieben wirksame Möglichkeiten und Maßnahmen zur umfassenden Abwehr des Insekts. Das kann dazu führen, dass sie auf den Anbau anfälliger Kulturen verzichten, was unter anderem die Fruchtfolge verengt und die Wirtschaftlichkeit der Betriebe bedroht.
Landwirtinnen und Landwirte arbeiten angesichts der Dringlichkeit der Lage daran, wirksame Strategien gegen die Glasflügelzikade und die Rübenkrankheit zu finden. Auch Forscherinnen und Forscher von wissenschaftlichen Einrichtungen, die Bundes- und Landespolitik, Verbände und die verarbeitende Industrie suchen nach Lösungen für das Problem. Beteiligte Forschungsinstitute sind zum Beispiel die bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), das Institut für Zuckerrübenforschung (IfZ), das Julius Kühn-Institut (JKI), die TH Bingen und die Universität Hohenheim, sowie die Forschungsabteilungen der Unternehmen in den Bereichen Züchtung und Pflanzenschutz von Zuckerrüben und Kartoffeln.
Einige Schutzmaßnahmen haben sich bewährt: So kann es etwa helfen, wenn Landwirte über den Winter die Äcker nicht einsäen beziehungsweise begrünen, sondern sie als sogenannte Schwarzbrachen über den Winter unbearbeitet lassen. Dadurch werden die Felder für die Nymphen der Schilf-Glasflügelzikade unattraktiver, die an den Wurzeln der Winterkultur die kalte Jahreszeit überleben. Die Durchschlagskraft dieser Maßnahmen ist jedoch umstritten. Zudem widerspricht diese Praxis Prinzipien der nachhaltigen Landwirtschaft, nach denen ein durchgängiger Bewuchs die Böden vor Erosion schützt und die Bodengesundheit fördert. Das Forschungsprojekt BEET-protect des Julius-Kühn-Instituts erforscht zudem, ob sich das Schadinsekt mit speziellen Duftstoffen von den Wirtspflanzen weglocken oder vertreiben lässt. Und im Sommer 2025 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einige Insektizide durch eine Notfallzulassung für den Einsatz gegen die Schilf-Glasflügelzikade freigegeben.
Einen vollständig verlässlichen Schutz aber gewährt bislang keine dieser Methoden. Solange es die optimale Lösung gegen die Schilf-Glasflügelzikade nicht gibt, müssen Landwirtinnen und Landwirte verschiedene Maßnahmen kombinieren, um ihre Erträge möglichst zu stabilisieren – oder sich entscheiden, auf anfällige Kulturen zu verzichten. Diese Situation kann für einige Betriebe in den kommenden Jahren existenzbedrohend werden. Der Deutsche Bauernverband warnt bereits, die Versorgung mit heimischen Grundnahrungsmitteln sei gefährdet.
Warum aber ist es überhaupt so schwierig, wirksame Schutzmittel gegen die Schilf-Glasflügelzikade zur Verfügung zu stellen – und warum sind potenziell geeignete Insektizide nur auf dem Weg einer Notfallzulassung für Landwirtinnen und Landwirte zugänglich?
Bei dieser Frage zeigt sich, dass die Bedrohung der regionalen Nahrungsmittelversorgung durch die Schilf-Glasflügelzikade nur eine von vielen ist – und das Fehlen eines wirksamen Pflanzenschutzmittels symptomatisch für ein Zulassungssystem, das den aktuellen Herausforderungen nicht gewachsen ist.
Insbesondere auch der Klimawandel trägt dazu bei, dass sich das Schädlingsaufkommen und Krankheitsgeschehen bei Kulturpflanzen zum Nachteil der Ertragssicherung verändert. Der Bedarf an modernen, sicheren und innovativen Pflanzenschutzmitteln, die ganz gezielt gegen diese Schädlinge und Krankheiten wirken, ist damit größer denn je. Jedoch ist seit dem Jahr 2019 kein neuer chemisch-synthetischer Pflanzenschutzwirkstoff genehmigt worden. Gleichzeitig erhalten viele etablierte Wirkstoffe nach Ablauf ihrer Zulassungsfrist keine Wiederzulassung oder nur eine sehr eingeschränkte Zulassung.
Die Folge: Die Zahl der zugelassenen Wirkstoffe insgesamt sinkt. Das erschwert es Landwirten nicht nur, gezielte Maßnahmen zu ergreifen – die begrenzten Möglichkeiten, Wirkstoffe zu variieren, erleichtern es Schädlingen, Krankheiten und unerwünschten Pflanzen auch, Resistenzen zu bilden. Wirkungslücken und Resistenzen nehmen also zu, selbst in flächenmäßig großen Anbaukulturen wie Getreide oder Raps.
Der letzte neue chemisch-synthetische Wirkstoff wurde in der EU im Jahr 2019 genehmigt. Seitdem sind mehr als 80 chemisch-synthetische Wirkstoffe weggefallen. Schlimmer noch: Weitere 40 Prozent der heute verfügbaren Wirkstoffe könnte dies in den nächsten zehn Jahren treffen. Zudem warten etwa 70 neue Wirkstoffe der europäischen Pflanzenschutzindustrie auf die Entscheidung zur Genehmigung durch die Behörden. Alternative Schutzmethoden sind in vielen Fällen weitgehend ausgereizt.
Anzahl und Anteil potenziell wegfallender Wirkstoffe je Kulturart
Acker- bzw. Sonderkultur | Fungizid- Wirkstoffe | Herbizid- Wirkstoffe | Insektizid- Wirkstoffe | Genehmigte Wirkstoffe | Anteil an allen Wirkstoffen |
| Weizen | 7 | 8 | 5 | 92 | 22 % |
| Kartoffel | 6 | 5 | 11 | 77 | 29 % |
| Zucker(rübe) | 8 | 2 | 6 | 46 | 35 % |
| Apfel | 7 | 2 | 3 | 71 | 17 % |
| Spargel | 7 | 3 | 2 | 55 | 22 % |
| Zwiebel | 12 | 3 | 1 | 66 | 24 % |
| Wein | 9 | 1 | 4 | 91 | 15 % |
| Hopfen | 5 | 0 | 4 | 42 | 21 % |
Die Auswirkungen sind drastisch: „Wir gehen davon aus, dass der Wegfall bestimmter Pflanzenschutz-Wirkstoffe die Erträge von zentralen Kulturen wie Weizen, Kartoffeln oder Zwiebeln in einer Größenordnung von 10 bis 20 Prozent senken könnten“, sagt Karin Guendel Gonzalez, Geschäftsführerin der Bayer CropScience Deutschland GmbH. „Die akuten Probleme mit der Schilf-Glasflügelzikade sind daher ein Weckruf: Die Zulassungsprozesse in der EU und in Deutschland müssen dringend effizienter und pragmatischer werden.“
Die EU-Verordnung 1107/2009 regelt die Genehmigung von Wirkstoffen auf EU-Ebene. Das Ziel der Verordnung: Sie soll ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz von Mensch, Tier und Umwelt einerseits sowie der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft andererseits schaffen. In der Praxis überwiegen jedoch Restriktionen, die Wiederzulassungen etablierter Wirkstoffe gefährden und Neuzulassungen erschweren – und damit Innovationen ausbremsen.
Die Behörden sind überlastet, neue Anforderungen kommen kontinuierlich hinzu. Dadurch sind die Prüfprozesse langwierig und die Bürokratie frustrierend für alle Beteiligten. „Aktuell warten in Summe rund 70 neue Wirkstoffe auf Genehmigung, gefangen in einem bürokratischen System, das durch die stetige Zunahme verschärfter Anforderungen, administrativer Überlastung und Unsicherheiten lahmgelegt wird“, sagt Karin Guendel Gonzalez.
Es gibt im wesentlichen zwei verschiedene Ansätze zur Bewertung von Pflanzenschutzmitteln.
Der gefahrenbasierte Ansatz…
… konzentriert sich auf potenziell schädliche Eigenschaften eines Stoffes. Er bewertet also, ob ein Stoff grundsätzlich schädlich wirken könnte – unabhängig von der Menge des verwendeten Wirkstoffs oder der tatsächlichen Wahrscheinlichkeit, dass Mensch, Natur und Umwelt mit einem schädlichen Ausmaß des Stoffes in Berührung kommen. Diesen Ansatz verfolgt die Europäische Union. Dadurch ist die Aussicht auf (Wieder-) Genehmigung eines Wirkstoffs in der EU deutlich geringer.
Der risikobasierte Ansatz…
… bewertet hingegen auch das Ausmaß und die Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Exposition. So wird das reale Risiko für Mensch und Umwelt abgeschätzt. Ein Wirkstoff kann für sich genommen kritische Eigenschaften haben, aber in einer Formulierung und entsprechend den Anwendungshinweisen aufgebracht, nur ein zu vernachlässigbares Risiko für Mensch und Umwelt haben. „Wir bei Bayer sind davon überzeugt, dass Pflanzenschutzmittel anhand eines „risikobasierten“ Ansatzes zugelassen werden sollten“, sagt Karin Guendel Gonzalez. „Denn die Nachteile eines gefahrenbasierten Ansatzes können wir innerhalb der EU aktuell sehr deutlich beobachten.“
Pflanzenschutzmittel zählen zu den am strengsten regulierten Substanzen in der EU. Sie durchlaufen ein mehrjähriges Genehmigungs- und Zulassungsverfahren.
Der Zulassungsprozess für Pflanzenschutzmittel erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst bewertet die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) – unter Berücksichtigung der Bewertungen weiterer Behörden wie der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) – die Sicherheit einzelner Wirkstoffe. Die EU-Mitgliedstaaten stimmen dann darüber ab, ob der betreffende Wirkstoff eine Genehmigung erhalten soll. Auf dieser Basis trifft die EU-Kommission anschließend eine Entscheidung. Eine Erstgenehmigung gilt in der Regel höchstens zehn Jahre und Verlängerungen der Genehmigung jeweils 15 Jahre. Beantragen Hersteller keine (erneute) Genehmigung, gilt ein Wirkstoff automatisch als nicht genehmigt.
Bis ein Produkt für Landwirte verfügbar ist, bedarf es jedoch noch Zulassungen auf nationaler Ebene. Hierbei geht es nicht um den Wirkstoff, sondern um die fertige Formulierung eines Produkts, das zum Beispiel Emulgatoren, Netzmittel, aber auch einen zusätzlichen anderen Wirkstoff enthalten kann. Erst nachdem die nationalen Behörden ein Produkt zugelassen haben, darf es vertrieben und angewendet werden.
Dieser Prozess hat zur Folge, dass die zuständigen Zulassungsbehörden nicht nur damit beschäftigt sind, neue Wirkstoffe gemäß ihrer detaillierten Regularien zu überprüfen, sondern auch damit, etablierte und langjährig eingesetzte Wirkstoffe immer wieder komplett neu zu bewerten. „Dieser Wiederzulassungsprozess bindet viele Kapazitäten – die wiederum für die Zulassung neuer, innovativer Pflanzenschutzmittel fehlen“, sagt Karin Guendel Gonzalez.
Wegen des gefahrenbasierten Bewertungsansatzes, den die EU-Verordnung 1107/2009 vorgibt, und der stetig hinzukommenden Anforderungen, steigt die Unsicherheit, dass Wirkstoffe den kostenintensiven Prozess – Hersteller zahlen hier mehrere Millionen Euro für Studien – nicht bestehen könnten. Mit weitreichenden Folgen: „Die neuen Prüfprozesse sind oft so aufwändig, dass Hersteller ihre Wirkstoffe in Anbetracht der Unsicherheit oft erst gar nicht für eine Prüfung einreichen.“ Das bedeutet, dass Innovationen immer seltener ihren Weg nach Europa finden: Nur einer von sechs neuen Wirkstoffen kommt in Europa zum Einsatz.
Kommt es zu akuten Gefährdungen wie aktuell durch die Schilf-Glasflügelzikade, bleibt oft nur der Weg, Pflanzenschutzmittel zum Einsatz auf den Feldern über Notfallzulassungen freizugeben. Unter strengen Auflagen und regional begrenzt dürfen sie dann in betroffenen Regionen eingesetzt werden, für die ein amtlicher Warndienstaufruf gilt. Oft ist es dann allerdings schon zu spät, der Schaden vor Ort längst entstanden.
„Diese Notfallzulassungen sind eben wirklich nur das: Notlösungen“, sagt Expertin Karin Guendel Gonzalez. „Was die Landwirte wirklich bräuchten, wären innovative, neue Wirkstoffe und eine rechtssichere Grundlage für ihre Verwendung.“
Dafür allerdings müsste sich das Zulassungsverfahren innerhalb der EU und Deutschlands grundlegend ändern. „Das heißt: weg von theoretischen, gefahrenbasierten Ausschlusskriterien und hin zu wissenschaftlicher und datenbasierter Risikobewertung als Grundlage für ein robustes Risikomanagement unter Nutzung der digitalen Chancen des 21. Jahrhunderts.“