Fünf-Punkte-Plan zur Beilegung der Roundup™-Rechtsstreitigkeiten

Unser im Mai 2021 angekündigter Fünf-Punkte-Plan weist einen klaren Weg zur Beilegung der Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in den USA auf. Er ermöglicht es unserem Unternehmen, unseren Kunden und unseren Aktionären, die Ungewissheit hinter sich zu lassen und unser Augenmerk wieder auf unsere Leistungen, Innovationen und Beiträge zur Gesellschaft zu richten.
Zwar hat der US Supreme Court am 21. Juni 2022 seine Entscheidung kommuniziert, den Fall Hardeman nicht zur Überprüfung anzunehmen, jedoch gibt es weitere Fälle, auch zu Roundup™, in denen sich der Supreme Court mit Fragen des Vorrangs von Bundesrecht und widersprüchlicher Rechtsprechung der Vorinstanzen beschäftigen kann. Die Stellungnahme des Solicitor General weist darauf hin, dass unterschiedliche Rechtsprechung von Berufungsinstanzen die Grundlage für eine Prüfung des Supreme Courts schaffen könnte.
Für den Fall einer negativen Entscheidung des US Supreme Courts haben wir zusätzlich 4,5 Milliarden Dollar (3,8 Mrd. Euro) zurückgestellt, um die zu erwartenden Forderungen im Rahmen von Vergleichen und Gerichtsverfahren abzudecken. Damit ist ein potenzielles langfristiges finanzielles Risiko abgedeckt und im Falle einer positiven Entscheidung des Supreme Courts würde sich die finanzielle Lage signifikant besser darstellen.
Wir haben rund 113.000 der ca. 160.000 aktuellen Klagen durch Vergleiche beigelegt oder diese haben die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt. Für noch ausstehende Fälle sind wir bereit, uns auf Vergleichsverhandlungen einzulassen, wenn diese in unserem strategischen Interesse sind. Mit acht aufeinanderfolgenden gewonnenen Prozessen haben wir volles Vertrauen in unsere rechtliche Strategie und sind darauf vorbereitet, unsere Position wenn nötig auch vor Gericht zu verteidigen.
Um das Risiko künftiger Rechtsstreitigkeiten weiter zu verringern, ersetzen wir unsere Glyphosatprodukte auf dem US-amerikanischen Markt für Privatkunden durch neue Formulierungen mit anderen Wirkstoffen. Dieser Schritt ist ausschließlich der Minimierung von Rechtsrisiken geschuldet und reflektiert in keinerlei Hinsicht etwaige Sicherheitsbedenken. Da der weit überwiegende Teil der Klagen aus dem Privatkundensegment stammt, wird durch diesen Schritt die Grundlage möglicher Klagen zum Großteil entzogen. Für professionelle und landwirtschaftliche Nutzer in den USA wird Glyphosat weiterhin zur Verfügung stehen.
Ende 2021 haben wir eine neue Internetseite (auf Englisch) eingerichtet, die Links zu wissenschaftlichen Sicherheitsstudien zu unseren Glyphosatprodukten enthält. Die Webseite wird Kunden noch mehr Transparenz und Informationen über die von ihnen genutzten Produkte bieten. Wir werden bei der US-Umweltschutzbehörde EPA beantragen, die Webseite auf den Etiketten von Glyphosatprodukten zu bewerben.
- Am 1. September 2023 hat die Jury im Fall Evard zu unseren Gunsten entschieden und festgestellt, dass weder Roundup™ noch PCB für die Gesundheitsschäden verantwortlich sind. Das ist der achte gewonnene Prozess in Folge.
- Am 23. Mai 2023 hat die Jury im Fall Gordon zu unseren Gunsten entschieden und festgestellt, dass Roundup™ nicht für die Gesundheitsschäden verantwortlich ist. Das ist der siebte gewonnene Prozess in Folge.
- Am 9. November 2022 hat die Jury im Fall Ferro einstimmig zu unseren Gunsten entschieden und festgestellt, dass Roundup™ nicht für die vorgebrachten Gesundheitsschäden verantwortlich ist. Das ist der sechste gewonnene Prozess in Folge.
- Am 1. September 2022 hat die Jury im Fall Alesi ein Urteil zu unseren Gunsten gefällt und festgestellt, dass Roundup™ nicht für die vorgebrachten Gesundheitsschäden verantwortlich ist. Das ist der fünfte gewonnene Prozess in Folge. Das Verfahren hatte in Missouri stattgefunden.
- Am 27. Juni 2022 hat der US Supreme Court kommuniziert, die Fall Pilliod nicht anzunehmen. Wir sind mit der Entscheidung des Supreme Courts nicht einverstanden, sie kommt nach der Ablehnung des Falls Hardeman vor nur einer Woche aber auch nicht überraschend. Es kann künftig weitere Fälle geben – auch zu Roundup – in denen der Supreme Court mit Fragen des Vorrangs von Bundesrecht konfrontiert wird und in denen es zudem um widersprüchliche Rechtsprechung der Vorinstanzen geht, was die Voraussetzungen deutlich ändern würde.
- Am 21. Juni 2022 hat der US Supreme Court kommuniziert, den Fall Hardeman nicht zur Überprüfung anzunehmen. Unsere Stellungnahme finden Sie hier.
- Am 17. Juni 2022 hat die Jury im Fall Johnson ein einstimmiges Urteil zu unseren Gunsten gesprochen und festgestellt, dass Roundup™ nicht die Ursache für die Krebserkrankung ist. Das ist der vierte Prozess, den wir hintereinander gewonnen haben. Der Prozess fand in Oregon statt.
- Am 9. Juni 2022 hat die Jury im Fall Shelton ein Urteil zu unseren Gunsten gesprochen und festgestellt, dass Roundup™ nicht die Ursache für die Krebserkrankung von Allan Shelton ist. Das ist nach den Fällen Clark und Stephens der dritte Prozess, den wir hintereinander gewonnen haben. Der Prozess fand am Circuit Court von Jackson County, Missouri in Kansas City statt.
- Am 23. Mai 2022 haben wir eine weitere Stellungnahme zu unserem Antrag auf Überprüfung des Falls Hardeman beim Supreme Court eingereicht: „Wir sind weiterhin überzeugt, dass es gute rechtliche Argumente für den Supreme Court gibt, den Fall Hardeman zu überprüfen und das Urteil zu korrigieren. Dies bestätigen auch zahlreiche Stellungnahmen, die dazu eingereicht wurden. Wir haben nun unsere finale Stellungnahme zu unserem Antrag eingereicht und erwarten die Entscheidung des Supreme Courts. Die verantwortliche amerikanische Umweltschutzbehörde EPA hat im Einklang mit führenden Regulierungsbehörden weltweit mehrfach festgestellt, dass glyphosatbasierte Herbizide sicher genutzt werden können und nicht krebserregend sind. Wenn die Entscheidung der Vorinstanz im Fall Hardeman bestehen bleibt, würde das für Unternehmen die Verlässlichkeit der Entscheidungen von zuständigen Regulierungsbehörden untergraben und damit auch ihre Möglichkeit, auf Herausforderungen wie Ernährungssicherheit und Klimakrise zu reagieren.“ Die Stellungnahme kann hier eingesehen werden (auf Englisch).
- Am 10. Mai 2022 hat der Solicitor General dem Supreme Court empfohlen, den Fall Hardeman nicht zur Überprüfung anzunehmen. „Wir sind weiterhin überzeugt, dass es gute rechtliche Argumente für den Supreme Court gibt, den Fall Hardeman zu überprüfen und das Urteil zu korrigieren. Dies bestätigen auch zahlreiche Stellungnahmen, die dazu eingereicht wurden. Die verantwortliche amerikanische Umweltschutzbehörde EPA hat mehrfach festgestellt, dass glyphosatbasierte Herbizide sicher genutzt werden können und nicht krebserregend sind. Daher wäre eine Krebswarnung auf diesen Produkten falsch und irreführend und wird durch das relevante Bundesgesetz (dem Federal Insecticide, Fungicide, and Rodenticide Act, FIFRA) ausgeschlossen.“
„Es bleibt dabei, dass der Supreme Court letztlich entscheiden muss, ob er den Fall Hardeman annimmt, und er wird dafür die Stellungnahmen sämtlicher Parteien berücksichtigen. Dafür werden wir eine weitere Stellungnahme einreichen. Unabhängig davon, wie der Supreme Court letztendlich entscheidet, sind wir mit unserem 5-Punkte-Plan darauf vorbereitet, die Rechtstreitigkeiten zu Roundup zu beenden.“ - Am 17. März 2022 haben wir die Überprüfung des Falls Pilliod beim US Supreme Court beantragt. Die Entscheidung des California State Court im Fall Pilliod rechtfertigt eine Überprüfung durch den U.S. Supreme Court. Die geltend gemachten Schadensersatzansprüche wegen unterlassener Warnung, die im Mittelpunkt des Falles stehen, beruhen auf einzelstaatlichem Recht, sind aber durch Bundesrecht ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der zugesprochene Strafschadenersatz überhöht und verstößt gegen die US-Verfassung. Mit der Petition wird zum ersten Mal in einem Roundup™-Rechtsstreit die Verfassungsmäßigkeit des zugesprochenen Strafschadensersatzes vor dem Supreme Court angefochten. In der Petition wird dargelegt, dass die Strafe hier verfassungswidrig ist – sowohl, weil sie unzulässig hoch ist (das Vierfache des zugesprochenen kompensatorischen Schadenersatzes), als auch, weil Strafschadenersatz nicht angebracht ist, da das Unternehmen in Übereinstimmung mit dem wissenschaftlichen und behördlichen Konsens über die Sicherheit seines Produkts gehandelt hat. Die Petition im Fall Pilliod folgt auf einen ähnlichen Antrag im Fall Hardeman.
- Am 13. Dezember 2021 hat der Supreme Court eine Stellungnahme der US-Regierung durch den Solicitor General im Fall Hardeman angefragt. Wir sehen uns durch diesen Schritt bestärkt und sind überzeugt, dass es gute rechtliche Argumente für den Supreme Court gibt, die Entscheidungen der Vorinstanzen entsprechend unseres Antrags zu überprüfen und zu korrigieren. Das wird auch von vielen ergänzenden Stellungnahmen externer Parteien in diesem Verfahren unterstützt. Die verantwortliche Regulierungsbehörde, die US-amerikanische Umweltbehörde EPA, hat wiederholt festgestellt, dass Glyphosat-basierte Herbizide sicher genutzt werden können und nicht krebserregend sind. Eine Krebswarnung sei daher falsch und irreführend und würde das Produkt falsch beschreiben, so die EPA. Wie bereits angekündigt, lassen wir uns seit dem Antrag beim Supreme Court nur noch sehr selektiv auf Vergleichsverhandlungen ein. Da das Gericht jetzt die Stellungnahme der US-Regierung angefragt hat, werden wir ganz auf Vergleichsverhandlungen mit solchen Klägeranwälten verzichten, die eine erhebliche Anzahl an Forderungen vertreten.
- Am 9. Dezember 2021 hat eine Jury in dem Fall Stephens zu unseren Gunsten entschieden und bestätigt, dass Roundup nicht die Ursache der Krebserkrankung von Donnetta Stephens ist.
Dieses Urteil ist nach der Entscheidung im Fall Clark und der zurückgenommenen Klage im Fall Jimenez die dritte positive Entwicklung in den Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in jüngster Zeit. Das Gerichtsverfahren fand vor dem Superior Court of California im San Bernardino County statt. - Am 5. Oktober 2021 hat die Jury im Fall Clark ein Urteil zu unseren Gunsten gefällt. Sie hat festgestellt, dass Roundup nicht die Krankheit des Kindes der Klägerin verursacht hat. Das Urteil beendet das Gerichtsverfahren im Fall Clark, das beim Superior Court des Staates Kalifornien für das County Los Angeles geführt wurde. Es handelt sich um den fünften Glyphosat-Fall, der vor Gericht verhandelt wurde. Wir sind darauf vorbereitet, Fälle vor Gericht auszufechten, wenn die Forderungen der Klägerkanzleien wie in diesem Fall völlig unvernünftig sind.
„Wir können die Ablehnung des Falls Hardeman durch den Supreme Court nicht nachvollziehen. Die Entscheidung untergräbt die Verlässlichkeit von Regulierungsentscheidungen für Unternehmen, weil sie zulässt, dass jeder einzelne Bundesstaat der USA unterschiedliche Gebrauchshinweise verlangen kann. Das widerspricht klar dem Anspruch an Einheitlichkeit, den der US-Kongress in Gesetzesgrundlagen wie dem Federal Insecticide, Fungicide and Rodenticide Act formuliert hat. Diese Entscheidung beendet zwar den Fall Hardeman, es gibt aber weitere Fälle – auch zu Roundup – in denen sich der Supreme Court mit Fragen des Vorrangs von Bundesrecht und widersprüchlicher Rechtsprechung der Vorinstanzen beschäftigen kann.
Wir fühlen uns durch den intensiven Zuspruch von Amtsträgern, Landwirtschaftsverbänden und anderen Interessensgruppen nach der rechtlichen Kehrtwende der US-Regierung bestärkt. Sie hatten die Stellungnahme des Solicitor General kritisiert und erhebliche Bedenken wegen dieser Abkehr von wissenschaftsbasierter Regulierung geäußert. Diese könnte die Ernährungskrise in ohnehin schwierigen Zeiten verschärfen und Nachhaltigkeitsziele gefährden. Zudem wurde die Stellungnahme ohne Konsultation des US-Landwirtschaftsministeriums erstellt, das erhebliche Interessen an diesem Fall hat.
Wie im Juli 2021 kommuniziert, ist das Unternehmen mit dem Fünf-Punkte-Plan vollständig darauf vorbereitet, mit den Rechtsrisiken möglicher künftiger Klagen umzugehen. Zusätzlich zu den bisherigen 2 Milliarden US-Dollar hatte Bayer im zweiten Quartal 2021 weitere 4,5 Milliarden US-Dollar vor Steuern und Abschreibungen zurückgestellt, um dem finanziellen Bedarf für Vergleiche, künftige Gerichtsprozesse und administrative Kosten angemessen Rechnung zu tragen.
Das freiwillige Programm zum Umgang mit künftigen Klagen ist essenzieller Bestandteil des Fünf-Punkte-Plans, um die Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat in den USA zu beenden. Der Start des Programms ist vorbereitet, die Entscheidung darüber hängt aber von wichtigen Entwicklungen des Rechtskomplexes ab, zu denen Gerichtsprozesse und Berufungen gehören.
Das Programm zum Umgang mit künftigen Forderungen beinhaltet keinerlei Schuldeingeständnis. Wir rechnen mit einem Erfolg des Programms, sind aber auch bereit, Rechtsstreitigkeiten bei unverhältnismäßigen Forderungen vor Gericht auszutragen. Die jüngsten vier Gerichtsprozesse zu Roundup™ (Clark, Stephens, Shelton und kürzlich auch Johnson) hatte das Unternehmen gewonnen und damit die Mehrheit der Fälle. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die positiven Einschätzungen von Regulierungsbehörden weltweit sollten für die Verteidigung vor Gericht eine sehr solide Basis darstellen, falls erforderlich. Zu noch offenen aktuellen Fällen werden wir mögliche Vergleiche nur in Betracht ziehen, wenn sie für uns strategisch vorteilhaft sind.
Auch bei den anderen Maßnahmen des Fünf-Punkte-Plans machen wir Fortschritte, um mit den Rechtsrisiken zu Roundup in den USA umzugehen. Es wird erwartet, dass der Supreme Court demnächst darüber entscheidet, ob er unseren Antrag auf Überprüfung des Falls Pilliod annimmt. Der Fall Carson befindet sich in der Berufungsinstanz, nachdem ein Bundesgericht geurteilt hat, dass Klagen aufgrund angeblich fehlender Warnhinweise in einzelnen Bundesstaaten durch Bundesrecht ausgeschlossen sind. Die Stellungnahme des Solicitor General bezieht sich neben Hardeman auch auf den Fall Carson und weist darauf hin, dass unterschiedliche Rechtsprechung von Berufungsinstanzen die Grundlage für eine Prüfung des Supreme Courts schaffen könnte.Zudem ersetzen wir glyphosatbasierte Produkte im US-Privatkundenmarkt ab 2023 durch neue Formulierungen, die alternative Wirkstoffe enthalten. Bei den erforderlichen Vorbereitungen in Hinsicht auf Vertrieb, Regulierung und Zulieferung sind wir voll im Zeitplan. Die Änderung der Formulierung ist ausschließlich der Minimierung von Rechtsrisiken geschuldet und reflektiert in keinerlei Hinsicht etwaige Sicherheitsbedenken. Für die Landwirtschaft und professionelle Nutzer sollen glyphosatbasierte Produkte weiterhin zur Verfügung stehen. Bayer hat zudem eine (englischsprachige) Internetseite mit wissenschaftlichen Sicherheitsstudien eingerichtet, um mehr Transparenz zu ermöglichen und die Wissenschaft in den Mittelpunkt zu stellen.
Bayer steht weiterhin vollständig hinter den Roundup™-Produkten, die überall auf der Welt ein wichtiges Mittel für eine effiziente Landwirtschaft sind. Entscheidend ist, dass Wissenschaft und Bewertungen der verantwortlichen Zulassungsbehörden auf der ganzen Welt bestätigen, dass glyphosatbasierte Herbizide sicher und nicht krebserregend sind. So hat jüngst auch die Europäische Chemikalienagentur im Rahmen der Wiederzulassung für die EU festgestellt, dass aufgrund einer breiten wissenschaftlichen Prüfung eine Klassifizierung von Glyphosat als krebserregend nicht gerechtfertigt ist.“
Bayer hat am 29. Juli 2021 über den aktuellen Stand des Fünf-Punkte-Plans informiert, mit dem das Unternehmen künftige Rechtsrisiken zu Glyphosat adressieren will, nachdem es am 27. Mai 2021 entschieden hatte, den Prozess zum so genannten nationalen Class Program zu beenden. Bayer kann jetzt wichtige Elemente der Risikominimierung besser kontrollieren und hat zwei grundsätzliche Szenarien beschrieben, mit denen die Rechtsstreitigkeiten beendet werden können.
Audio-Aufzeichnung (auf Englisch)
On-Demand Audio-Aufzeichnung mit Slides (auf Englisch)
Transkript der Frage-Antwort-Session (auf English, PDF, 172 KB)
Unser Fünf-Punkte-Plan beinhaltet kein Eingeständnis von Schuld oder Fehlverhalten. Vielmehr sind die Maßnahmen, die wir ergreifen, eine Folge des US-amerikanischen Systems der Massenklagen.
Wir haben großes Mitgefühl für jeden, der an einer Krankheit leidet, und wir verstehen, dass diese Menschen nach Antworten suchen. Dennoch zeigen die umfangreichen wissenschaftlichen Erkenntnisse weiterhin, dass unsere Produkte nicht für die in diesem Rechtsstreit vorgebrachten Krankheiten verantwortlich sind.
Seit fast 50 Jahren sind führende Gesundheitsbehörden in aller Welt wiederholt zu dem Schluss gekommen, dass unsere Glyphosatprodukte sicher verwendet werden können und dass Glyphosat nicht krebserregend ist. Dazu gehören die jüngsten Feststellungen der US-Umweltschutzbehörde (EPA), der EU-Bewertungsgruppe für Glyphosat (AGG), der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sowie der führenden Gesundheitsbehörden in Deutschland, Australien, Korea, Kanada, Neuseeland und Japan.
Herbizide auf Glyphosatbasis gehören zu den am gründlichsten untersuchten Produkten ihrer Art. Dies ist einer der Gründe, warum sich so viele Landwirte und andere Nutzer weiterhin auf diese Produkte verlassen, um Unkräuter sicher, erfolgreich und nachhaltig zu bekämpfen.
Landwirte müssen Unkraut bekämpfen, um erfolgreich anbauen zu können. Dabei gibt es keine Einzellösung - stattdessen setzen die Landwirte eine Reihe von Instrumenten und Verfahren zur Unkrautbekämpfung ein. Auch wenn Glyphosat in unserem Herbizidportfolio und in der Landwirtschaft insgesamt weiterhin eine wichtige Rolle spielen wird, übernehmen wir eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung zusätzlicher Instrumente und der Förderung des integrierten Unkrautmanagements (IWM).
Wir investieren jedes Jahr über 2 Milliarden Dollar in Forschung und Entwicklung für landwirtschaftliche Lösungen. Wir haben vor kurzem angekündigt, dass in den nächsten zehn Jahren mehr als 5 Milliarden Dollar in die Förderung von IWM fließen werden. Im Rahmen dieser Bemühungen haben wir vor kurzem auch die Entdeckung eines neuen, bahnbrechenden Herbizidmoleküls bekannt gegeben, das erste seiner Art seit mehr als 30 Jahren.
Als führendes Unternehmen in der Landwirtschaft wissen wir, dass wir eine große Verantwortung tragen und das einzigartige Potenzial haben, die Landwirtschaft zum Nutzen der Gesellschaft und des Planeten voranzubringen. Wir sind entschlossen, dieser Verantwortung gerecht zu werden, und unser Fünf-Punkte-Plan zur Beilegung der Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in den USA ermöglicht es uns, uns darauf zu konzentrieren.
16. August 2021
Antrag auf Überprüfung des Urteils im Fall Hardeman beim US Supreme Court eingereicht
29. Juli 2021
Bayer informiert über Weg zur Beendigung der Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten
27. Mai 2021
Bayer kündigt Fünf-Punkte-Plan zum effektiven Umgang mit potenziellen künftigen Glyphosat-Klagen an