Umgang mit den Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat

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Bayer macht Fortschritte mit dem Fünf-Punkte-Plan, den das Unternehmen entwickelt hat, um mit den Rechtsstreitigkeiten zu Roundup™ in den USA umzugehen. Die meisten Klagen sind beigelegt und für die übrigen hat das Unternehmen angemessene Rückstellungen gebildet. Nachdem das Unternehmen Gerichtsverfahren gewonnen hat, wird es Verfahren auch weiterhin vor Gericht austragen. Dass Roundup sicher und nicht krebserregend ist, bestätigen Wissenschaft und Regulierungsbehörden auf der ganzen Welt seit Jahrzehnten immer wieder.

Der Fünf-Punkte-Plan auf einen Blick:

Eine positive Entscheidung des obersten Gerichts der USA zur Frage der so genannten Preemption würde die Rechtsstreitigkeiten zu Roundup™ weitgehend beenden. Die entscheidende Frage hier ist, ob die Forderung nach Warnungen auf dem Produkt, wie sie in einzelnen Bundesstaaten der USA erhoben wird, durch Bundesrecht ausgeschlossen ist. Schließlich hat die US-Umweltbehörde EPA – als Bundesbehörde – festgestellt, dass Roundup™ nicht krebserregend ist und das Produktlabel entsprechend ohne Warnung genehmigt. Die Preemption-Frage wird auf Berufungsebene geprüft und in zwei Fällen stehen dazu Urteile aus. Der eine Fall ist Carson am Eleventh Circuit Federal Court of Appeals. Der zweite Fall ist Schaffner am Third Circuit Federal Court of Appeals.

Wir haben rund 114.000 der ca. 172.000 aktuellen Klagen durch Vergleiche beigelegt oder diese haben die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt. Da wir bewiesen haben, dass wir Prozesse gewinnen können, werden wir Klagen weiter vor Gericht austragen. Wir sind nur bereit, uns auf Vergleichsverhandlungen zu individuellen Klagen einzulassen, wenn diese klare wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen bringen.

Um das Risiko künftiger Rechtsstreitigkeiten weiter zu verringern, haben wir die Produktion umgestellt und bieten für den US-Privatkundenmarkt Roundup nur noch ohne Glyphosat an. Das Produkt enthält stattdessen alternative Wirkstoffe. Dieser Schritt ist ausschließlich der Minimierung von Rechtsrisiken geschuldet und reflektiert in keinerlei Hinsicht etwaige Sicherheitsbedenken. Da der weit überwiegende Teil der Klagen aus dem Privatkundensegment stammt, wird durch diesen Schritt die Grundlage möglicher Klagen zum Großteil entzogen. Für professionelle und landwirtschaftliche Nutzer in den USA steht Glyphosat weiterhin zur Verfügung.

Bayer hatte ein freiwilliges Programm zum Umgang mit potenziellen Klagen entwickelt, an das sich Berechtigte direkt hätten wenden können, ohne über Klägerkanzleien gehen zu müssen. Da das Unternehmen Prozesse gewonnen hat und Klagen weiter vor Gericht austragen will, wird dieses systematische Vergleichsprogramm aber nicht umgesetzt. Wir werden Vergleichsverhandlungen zu einzelnen aktuellen und künftigen Klagen nur in Betracht ziehen, wenn sie einen klaren wirtschaftlichen Vorteil für das Unternehmen bringen.

Um mehr Transparenz zu bieten, gibt es eine Internetseite (auf Englisch) mit Links zu wissenschaftlichen Sicherheitsstudien zu unseren Glyphosatprodukten.

Wir stehen voll und ganz hinter der Sicherheit unserer Glyphosatprodukte

Unser Fünf-Punkte-Plan beinhaltet kein Eingeständnis von Schuld oder Fehlverhalten. Vielmehr sind die Maßnahmen, die wir ergreifen, eine Folge des US-amerikanischen Systems der Massenklagen.

 

Wir haben großes Mitgefühl für jeden, der an einer Krankheit leidet, und wir verstehen, dass diese Menschen nach Antworten suchen. Dennoch zeigen die umfangreichen wissenschaftlichen Erkenntnisse weiterhin, dass unsere Produkte nicht für die in diesem Rechtsstreit vorgebrachten Krankheiten verantwortlich sind.

 

Seit 50 Jahren sind führende Gesundheitsbehörden in aller Welt wiederholt zu dem Schluss gekommen, dass unsere Glyphosatprodukte sicher verwendet werden können und dass Glyphosat nicht krebserregend ist. Dazu gehören die jüngsten Feststellungen der US-Umweltschutzbehörde (EPA), der EU-Bewertungsgruppe für Glyphosat (AGG), der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sowie der führenden Gesundheitsbehörden in Deutschland, Australien, Korea, Kanada, Neuseeland und Japan.

 

Herbizide auf Glyphosatbasis gehören zu den am gründlichsten untersuchten Produkten ihrer Art. Dies ist einer der Gründe, warum sich so viele Landwirte und andere Nutzer weiterhin auf diese Produkte verlassen, um Unkräuter sicher, erfolgreich und nachhaltig zu bekämpfen.

Wir investieren in Innovationen, um zusätzliche Lösungen zur Unkrautbekämpfung zu entwickeln

Landwirte müssen Unkraut bekämpfen, um erfolgreich anbauen zu können. Dabei gibt es keine Einzellösung - stattdessen setzen die Landwirte eine Reihe von Instrumenten und Verfahren zur Unkrautbekämpfung ein. Auch wenn Glyphosat in unserem Herbizidportfolio und in der Landwirtschaft insgesamt weiterhin eine wichtige Rolle spielen wird, übernehmen wir eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung zusätzlicher Instrumente und der Förderung des integrierten Unkrautmanagements (IWM).

 

Wir investieren jedes Jahr über 2 Milliarden Dollar in Forschung und Entwicklung für landwirtschaftliche Lösungen. Wir haben vor kurzem angekündigt, dass in den nächsten zehn Jahren mehr als 5 Milliarden Dollar in die Förderung von IWM fließen werden. Im Rahmen dieser Bemühungen haben wir vor kurzem auch die Entdeckung eines neuen, bahnbrechenden Herbizidmoleküls bekannt gegeben, das erste seiner Art seit mehr als 30 Jahren.

 

Als führendes Unternehmen in der Landwirtschaft wissen wir, dass wir eine große Verantwortung tragen und das einzigartige Potenzial haben, die Landwirtschaft zum Nutzen der Gesellschaft und des Planeten voranzubringen. Wir sind entschlossen, dieser Verantwortung gerecht zu werden, und unser Fünf-Punkte-Plan zur Beilegung der Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in den USA ermöglicht es uns, uns darauf zu konzentrieren.