Unsere Verantwortung

Als global agierendes Life-Science-Unternehmen haben wir eine große Verantwortung gegenüber unseren Kunden, und auch für die Tiere, die wie in unserer Forschung einsetzen. Wir tragen dieser Verantwortung auf vielfältige Weise Rechnung: Wir handeln in Übereinstimmung mit geltenden Tierschutzgesetzen, und dank unserer Grundsätze der „drei R“ sind wir stets bestrebt, neue Wege zu beschreiten, um die Zahl unserer Tierversuche zu verringern, sie zu verfeinern oder durch andere Methoden zu ersetzen. Der neu ausgeschriebene 3R-Award verankert diesen Grundgedanken in unserer täglichen Arbeit.
Wie werden wir unserer Verantwortung gerecht?
Die sogenannten „drei R“ – Reduce, Refine, Replace – dienen uns in der Forschung und Entwicklung bei Bayer als Leitlinie. Das bedeutet, dass wir immer auf drei Ziele hinarbeiten, nämlich:
- die Anzahl der Tiere, die in unseren Studien eingesetzt werden, zu verringern: Wir setzen weniger Tiere pro Forschungsvorhaben ein, nehmen aber keinerlei Einschränkungen bei der Arzneimittelsicherheit in Kauf.
- unsere Forschungsmethoden zu verfeinern: Unsere Studienplanung wird stetig verbessert, um die Informationen, die wir aus unseren Tierversuchen ableiten, optimal auswerten.
- Tierversuche durch neue Verfahren zu ersetzen: Wir entwickeln Techniken, die ohne den Einsatz von Tieren auskommen, darunter etwa Versuche an menschlichem Gewebe, an Zelllinien (in vitro) sowie mathematische und Computermodelle (in silico).
Wenn sich Tierversuche nicht umgehen lassen, planen wir unsere Versuche mit großer Sorgfalt. Jede Studie wird mit der größten Sorge für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere in unserer Obhut durchgeführt. Die Programme sog. Tierversuchsvorhaben, werden von den lokalen Behörden (z.B. LAVE in NRW, LaGeSo ind Berlin) genehmigt und kontrolliert. Immer werden Experten mit allen Belangen rund um das Tierwohl betraut. In Deutschland trägt der Tierschutzbeauftragte und der Tierhausleiter diese wichtige Verantwortung.
Wenngleich die meisten Tierversuche gesetzlich vorgeschrieben sind, entwickeln wir stets neue Technologien, um die Zahl der in unseren Studien eingesetzten Tiere zu verringern und ihr Wohlergehen zu verbessern.

Wie stellen wir sicher, dass Bayer die Auflagen von Gesetzen und Verordnungen erfüllt?
Jeder, der Tierversuche durchführt, muss sich dabei in einem exakt festgelegten gesetzlichen Rahmen bewegen. Wir verhalten uns bei allen unseren Tierversuchen konform zu den Tierschutzgesetzen. Um dies sicherzustellen, sind innerhalb Bayers klare Prozesse und Regeln definiert und es finden regelmäßige Kontrollen durch die Regierungsbehörden statt. Darüber hinaus führen unsere Tierschutzbeauftragten eigene Kontrollen durch, um sich zu vergewissern, dass wir unseren eigenen Grundsätzen treu bleiben.
Wissenschaftler, die Tierversuche durchführen, müssen sich dabei konform zu vielen Gesetzen verhalten. Das Wichtigste darunter ist die Richtlinie 2010/63 der Europäischen Union (EU). Je nach Land muss darüber hinaus eine Reihe nationaler Tierschutzverordnungen befolgt werden.
Das deutsche Tierschutzgesetz ist eine nationale Umsetzung der EU-Richtlinie. Es ist eines der strengsten der Welt und gewährleistet Tieren weitreichenden Schutz. Dieses Gesetz legt fest, dass Tierversuche nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn zumindest eines der folgenden Kriterien zutrifft:
- Sie tragen zur Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Erkrankungen bei Menschen oder Tieren bei.
- Sie tragen dazu bei, Gefahren für die Umwelt zu erkennen.
- Sie sind nötig, um die Unbedenklichkeit von Stoffen oder Produkten zu überprüfen.
- Sie sind zur Grundlagenforschung unerlässlich.